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Bürgergeld

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Das sanktionsfreie Bürgergeld mit einem angemessenen Schonvermögen ist notwendig, damit ein Existenzminimum auch ein Existenzminimum ist und nicht gekürzt werden kann. In einem Gesellschaftsmodell, das auf Leistung ausgerichtet ist, müssen Menschen, die nicht leisten können oder nicht leisten wollen, auskömmlich leben können. Ebenso ist es wichtig Lebensleistungen und Rücklagen zu schützen. Das muss sich eine reiche Gesellschaft leisten können. Das Bürgergeld wird weitestgehend sanktionsfrei gezahlt und es soll ein angemessenes Schonvermögen möglich sein. Das Bürgergeld ist ein Existenzminimum und wird dazu geschaffen, ein Mindestmaß an wirtschaftlicher Existenzgrundlage zu ermöglichen. Weil es so knapp bemessen ist, wäre eine Kürzung ein Eingriff in die Existenzgrundlage der Betroffenen. Das Bundesverfassungsgericht erlaubt einen rechtlichen Eingriff bis zu 30 %. Aus politischer Sicht ist das eine harte Zäsur für die Betroffenen. Ein Existenzminimum solle deshalb unangetastet bleiben.