Bürgergeld
Das sanktionsfreie Bürgergeld mit einem angemessenen Schonvermögen ist notwendig, damit ein Existenzminimum auch ein Existenzminimum ist und nicht gekürzt werden kann. In einem Gesellschaftsmodell, das auf Leistung ausgerichtet ist, müssen Menschen, die nicht leisten können oder nicht leisten wollen, auskömmlich leben können. Ebenso ist es wichtig Lebensleistungen und Rücklagen zu schützen. Das muss sich eine reiche Gesellschaft leisten können.
Das Bürgergeld wird weitestgehend sanktionsfrei gezahlt und es soll ein angemessenes Schonvermögen möglich sein. Das Bürgergeld ist ein Existenzminimum und wird dazu geschaffen, ein Mindestmaß an wirtschaftlicher Existenzgrundlage zu ermöglichen. Weil es so knapp bemessen ist, wäre eine Kürzung ein Eingriff in die Existenzgrundlage der Betroffenen. Das Bundesverfassungsgericht erlaubt einen rechtlichen Eingriff bis zu 30 %. Aus politischer Sicht ist das eine harte Zäsur für die Betroffenen. Ein Existenzminimum solle deshalb unangetastet bleiben.
Möglicherweise gibt es Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht mit der Agentur für Arbeit zusammenarbeiten. Ziel der Zusammenarbeit ist es, den Betroffenen zu ermöglichen, ihren Unterhalt selbst zu bestreiten. Es kommt vor, dass es an der notwendigen Mitwirkung fehlt. Nicht selten sind es individuelle Gründe, die für die Betroffenen wichtig sind oder die sie daran hindern, Ihrer Mitwirkungspflicht nachzukommen.
Wer aber entscheidet über die Gründe. Wer urteilt darüber, wann eine fehlende Zusammenarbeit hingenommen wird und welche Verweigerung nicht mehr akzeptabel ist. Es ist unsere Vorstellung von Gesellschaft, die sich an Leistung orientiert und die es nicht zulässt, dass Menschen sich dieser Leistungsvorstellung entziehen. Oft werden sie als Querulant oder Faulenzer bezeichnet. Auf die, die arbeiten, wirken diese Menschen, als wollen sie sich in der sozialen Hängematte ausruhen.
Aber sollte eine reiche Gesellschaft es nicht aushalten können, dass es Lebensentwürfe gibt, die nicht dem allgemeinen Leistungsbild entsprechen? Es wird immer Menschen geben, die ihre eignen Gründe haben, keine der von den Behörden vorgegebenen Erwerbstätigkeit ausüben zu wollen oder aus individueller Sicht ausüben zu können. Dabei ist es unerheblich, ob Personen gewollt oder unverschuldet Leistungen der Grundsicherung beziehen. Nehmen wir den humanitären Gedanken ernst, bringen wir für jedes menschliche Leben den gleichen Respekt auf, dann stellen wir keine Schuldfrage, sondern helfen denjenigen, die unsere Hilfe brauchen. Hilfe in der Not, Hilfe in besonderen Lebenslagen darf nicht danach fragen, ob die Betroffenen sie verdient haben.
Das Bürgergeld ist niedrig genug, um zu verhindern, dass sich Menschen dort bequem einrichten und zusehen, wie andere schuften. Der Abstand zu dem Entgelt aus einer Beschäftigung wird in der Regel eingehalten. Es gibt jedoch Arbeitsverhältnisse im Niedriglohnsektor, deren Entgelte niedriger sind als der Bezug von Arbeitslosengeld II. Die Arbeitsverhältnisse haben trotz Mindestlohn offensichtlich eine Wertschöpfung, die unterhalb des Existenzminimums liegt.
Wenn diese geleistete Arbeit so wichtig für die Gesellschaft ist, dass auf sie nicht verzichtet werden kann, dann sind die Beschäftigungen zu niedrig entlohnt, denn offensichtlich gibt es keinen Markt innerhalb eines akzeptablen Entgeltrahmens, auf dem diese Arbeit nachgefragt werden kann. Die Löhne für diese Arbeit müssen steigen, damit es Arbeitsangebote gibt. Wenn die Arbeit jedoch entbehrlich ist, nicht nachgefragt wird und niemand bereit ist, dafür mehr zu zahlen oder für so wenig Geld zu arbeiten, dann fällt diese Arbeitsleistung weg, es sei denn, sie ist gesellschaftlich gewollt und wird gefördert.
Das Argument des Abstandes zwischen einer Entgeltersatzleistung und einer Abgeltung für geleistete Arbeit kann nicht greifen, da es der Markt ist, der die Preise für Arbeit bestimmt. Wenn also der Mart versagt, weil eine Abgeltung unterhalb der Bereitschaft liegt, für diese Leistung Arbeit anzubieten, dann ist nicht die Entgeltersatzleistung am Marktversagen schuld, sondern der Markt hat versagt, weil kein Entgelt angeboten werden kann, das die Existenzbedürfnisse abdeckt. Es kann niemand dazu gezwungen werden, eine Arbeitsleistung anzubieten, von der ein auskömmliches Leben nicht möglich ist. Wenn dennoch eine solche Arbeit angenommen wird, dann freiwillig mit der Option der Aufstockung.
Im Sport werden für die gleiche Leistung so hohe Gehälter gezahlt, dass sie weit höher sind als die Leistung, die sie abgelten und andere Sportler, die genau so viel leisten, werden kaum unterstützt. Andere Menschen haben ihre Lebensleistung vollbracht und sind nur knapp von der sicheren Rente entfernt. Sie können ihre Lebensleistung verlieren, wenn ihre Ersparnisse nicht geschützt werden. Menschen, die ihre Berufung gefunden haben, für die es aber kaum oder gar kein Geld gibt. Menschen, die wegen ihrer individuellen Lebensgeschichte nicht leistungsfähig sind. Sie alle brauchen ein Existenzminimum, mit dem sie zurechtkommen und das nicht sanktioniert werden kann, in dem Vermögen geschützt ist.
Wer entscheidet über einen lebenswerten Lebensentwurf. Der Markt, der Leistung honoriert und diese viel zu oft viel zu hoch (Fußballer, Manager, Erfolgsautoren, Fernsehjournalisten, Schauspieler, Sänger etc…). Die Gesellschaft will nur die Erfolgreichen akzeptieren, diejenigen, die einen Mehrwert schaffen, die den Markt, den Trend bedienen. Nur wer in seiner Profession viel erwirtschaftet, wird bewundert, unabhängig von der tatsächlich erbrachten Leistung. Andere, die ähnliches oder mehr leisten, werden als Belastung empfunden. Wäre es nicht an der Zeit, die Lebensleistung derjenigen anzuerkennen, deren Leidenschaft, deren Liebe zu ihrer Passion keinen oder nur geringen materiellen Erfolg bringt. Das mindeste sollte ein Bürgergeld sein, dass ihnen ein bescheidenes Leben ermöglicht und erbrachte Leistung schützt.
Hierzu sagt die Hans-Böckler-Stiftung:
„DAS TUE ICH MIR EINFACH NICHT AN“
von Mareike Sielaff/Felix Wilke, 18.10.2022
Grundsicherung im Spannungsfeld von Legalität und Legitimität: Die Berechtigung zum Leistungsbezug muss immer wieder neu unter Beweis gestellt werden. Für die Inanspruchnahme stellt dies eine zusätzliche Hürde dar.
Die Nichtinanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen ist ein weit verbreitetes und zeitlich stabiles Phänomen. Wer Anspruch auf Grundsicherung hat, bewegt sich in einem permanenten Spannungsfeld zwischen Legalität und Legitimität. Anspruchsberechtigte müssen immer wieder neu unter Beweis stellen, dass sie des Leistungsbezugs würdig sind. Welchen Einfluss hat das auf die Inanspruchnahme?
Ein Fallbeispiel: Eine junge Frau, nennen wir sie Hannah, lebt allein mit ihrer schwer herzkranken Tochter in einer Kleinstadt in Thüringen. Neben Kindergeld und Unterhaltszahlungen von etwa 500 Euro erhält sie für ihre Ausbildung an der Berufsfachschule 570 Euro Schüler-BAföG. Das Geld ist knapp – auf die Aufstockung mittels ihr zustehender Grundsicherungsleistungen verzichtet sie dennoch. (Der Anspruch auf Grundsicherung ergibt sich aus § 7 Abs. 6 des SGB II, wonach Grundsicherungsleistungen neben dem Schüler-BAföG bezogen werden können. Dass Hannah Anspruch auf Grundsicherung in Höhe von etwa 180 Euro hat, hat sie vom Jobcenter erfahren.)
Das Fallbeispiel stammt aus dem laufenden Forschungsprojekt „Nichtinanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen“, gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Rahmen des Fördernetzwerkes Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung. Aber auch aus vielen anderen Studien ist bekannt, dass Hannah ein Fall unter vielen ist. Simulationsstudien für Deutschland zeigen zeitlich stabile Nichtinanspruchnahmequoten zwischen 40 und 50 Prozent bei erwerbsfähigen Personen mit Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach SGB II (ALG II) und rund 60 Prozent bei Personen im Ruhestand mit Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) (siehe hierzu Bruckmeier et al. 2021 sowie Buslei et al. 2019). Da Anspruchsberechtigte neben den Grundsicherungsleistungen auf weitere nachgelagerte Leistungen/Vergünstigungen verzichten (z.B. Vergünstigungen im ÖPNV, Coronabonus für ALG II-Beziehende, Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket), stellt sich die Frage, warum der Rechtsanspruch so häufig uneingelöst bleibt.
Warum nutzen Personen die Leistungen nicht?
Die große Verbreitung und zeitliche Stabilität des Phänomens stellen für die Forschung nach wie vor ein Rätsel dar. Sicher, einige Leute werden nicht wissen, dass sie einen Anspruch haben, andere wiederum werden die Mühen der Antragsstellung scheuen, gerade wenn sich die Lebenssituation ohnehin bald wieder ändert. Aber damit lässt sich allenfalls ein Teil des Phänomens erklären. Die Ergebnisse unseres laufenden Forschungsprojekts zeigen: Für ein besseres Verständnis der Nichtinanspruchnahme muss auch die Legitimität des Grundsicherungssystems – also die Anerkennung des Leistungsbezugs durch die Bevölkerung und potentiellen Empfänger*innen als gerechtfertigt – systematisch berücksichtigt werden.
Wir gehen in zwei Schritten vor: Zuerst zeichnen wir ein grobes Bild der Legitimität von Leistungsansprüchen mithilfe quantitativer Indikatoren. Dabei zeigt sich, dass die Legitimität des Grundsicherungsbezugs nicht allein durch den Rechtsanspruch gewährleistet wird, sondern immer auch an normative Überzeugungen der Bevölkerung geknüpft und damit angreifbar ist. Danach zeigen wir exemplarisch anhand des Fallbeispiels von Hannah auf, wie sich die fragile Legitimität des Anspruchs auch in den Einschätzungen und Handlungen von Anspruchsberechtigten zeigt.
Für das Innovationsmodul des Sozio-oekonomischen Panels wurden im Zeitraum 2020/2021 insgesamt 1.066 Personen zu ihrer Einschätzung des Grundsicherungssystems befragt (Akremi/Wilke 2020). Die nachfolgende Abbildung zeigt den Anteil der Personen mit hoher Zustimmung zu den entsprechenden Aussagen. Wir schlüsseln die Ergebnisse nach drei Lebenslagen auf: Personen im Grundsicherungsbezug (SGB II oder SGB XII), Personen in Niedrigeinkommenshaushalten mit potentieller Anspruchsberechtigung und Personen in gesicherter Lage.
Die ersten beiden Items adressieren die sozialstaatliche Verantwortung. Hier finden sich in allen drei Lebenslagen sehr hohe Zustimmungswerte. Insofern wird der sozialrechtliche Anspruch auf Unterstützung also von der Gesellschaft als legitim anerkannt. Gleichzeitig bestehen gegenüber dem System und seinen Leistungsbeziehenden jedoch erhebliche Vorbehalte, wie an den darauffolgenden Items deutlich wird (finanzielle Belastung; Beziehende bemühen sich nicht). Interessanterweise wird die Legitimität des Leistungssystems auch von den Beziehenden und potentiell Anspruchsberechtigten in Frage gestellt. Bei Personen im Niedrigeinkommensbereich sind die Vorbehalte sogar am stärksten ausgeprägt. Anhand der letzten zwei Items wird deutlich, dass im Grundsicherungssystem die Legitimität und Legalität eines Leistungsanspruchs häufig auseinander gehen. Je nach Lebenslage sind 30 Prozent und mehr der Befragten der Meinung, dass Personen zunächst für sich selbst sorgen sollten, statt ihren Rechtsanspruch wahrzunehmen. Ein erheblicher Anteil der Bevölkerung knüpft demnach den legitimen Bezug an normative Zusatzbedingungen, die in der Konsequenz auch eine Aufforderung zur Nichtinanspruchnahme einschließen.
Der Fall Hannah
Der Fall Hannah wurde aus bislang 14 von uns durchgeführten qualitativen Tiefeninterviews ausgewählt. Wir ziehen diesen heran, um exemplarisch aufzuzeigen, wie Rechtsanspruch, Erfahrungen im Umgang mit Behörden, aber auch die Wahrnehmung, ob der Bezug einer Leistung legitim ist, miteinander kollidieren können.
Früher hat Hannah selbst einmal Grundsicherung bezogen. Langwierige Klinikaufenthalte und die zeitaufwändige Betreuung der Tochter machen ihr die Aufnahme einer Erwerbsarbeit unmöglich. Auch Unterhalt bekam sie damals noch nicht. Hannah schildert die Inanspruchnahme von ALG II zu diesem Zeitpunkt als finanzielle Notwendigkeit: „Ich brauchte ja bis dahin die Grundsicherung.“ Inzwischen geht es ihrer Tochter besser und Hannah ist in Ausbildung. Obwohl sie nach wie vor einen Anspruch auf Grundsicherung hat, sagt Hannah heute: „Nein, das tue ich mir einfach nicht an.“
Auf den ersten Blick resultiert die Nichtinanspruchnahme aus „Negativerfahrungen“ und „viel Ärger“ aufgrund fehlerhafter Beratungen durch das Amt und dem hohem zeitlichen wie bürokratischen Aufwand während der Inanspruchnahme. Insbesondere wiederholte Aufforderungen zu Stellungnahmen und scheinbar willkürliche Sanktionsdrohungen setzen Hannah zu.
Auf den zweiten Blick zeigt sich jedoch eine tieferliegende Ursache. Hannah empfindet den Umgang der Behörden mit ihr als einen ständigen Zweifel an der Legitimität ihres Anspruchs auf Grundsicherung und ist es leid, dass sie ihre Würdigkeit andauernd unter Beweis stellen muss. Auch in der Gesellschaft sieht sie sich verschiedensten Angriffen ausgesetzt. Hannah berichtet von negativen Kommentaren anderer, in denen ein Bild von Leistungsbeziehenden gezeichnet wird, welche faul seien, sich aushalten ließen, rauchten und sauften und sowieso nichts hinbekämen. Aus diesem Grund erzählte sie auch nahezu niemandem vom ALG II-Bezug, „weil man“, wie sie sagt, „ganz schnell wirklich in die Schublade gesteckt wird“. Im Umkehrschluss kann Leistungsbereitschaft – also der Willen zu arbeiten – als Voraussetzung dafür gesehen werden, neben dem geltenden Rechtsanspruch auch einen legitimen Anspruch auf Leistungsbezug zu haben. Für Hannah, so zeigt die tiefergehende Analyse des Interviews, ist entscheidend, nicht in diese „Schublade“ gesteckt zu werden. Entsprechend bemüht ist sie, sich deutlich gegenüber vermeintlich Unwürdigen abzugrenzen. Das lässt sich auf mehreren Ebenen beobachten.
Hannah berichtet also von negativen Erfahrungen mit Berater*innen vom Amt – dass sie „ganz herablassend behandelt wurde“. Gerade weil sie selbst darauf achtet, allen Anforderungen gerecht zu werden („pünktlich“, „ordentlich“) empfindet sie den Umgang mit ihr als respektlos. Dabei widerspricht sie den Vorbehalten gegenüber Leistungsbeziehenden nicht per se. Im Gegenteil. Trotz ihrer Situation reproduziert sie bestehende Stereotype: „Es gibt ja manche, die machen gar nichts.“ Sanktionen oder die Androhung dergleichen, die sie in ihrem Fall als Anmaßung auffasst, empfindet sie für „gewisse Personenkreise“ als gerechtfertigt. („Und dann wird natürlich irgendwann sanktioniert.“) Ungerechtfertigt hingegen empfindet sie es, wenn sie selbst in diese „Schublade“ gesteckt und eben solche Maßnahmen erfährt. Sie fordert eine differenzierte Behandlung für diejenigen, die Leistungsbereitschaft zeigen: „Da müsste es eigentlich andere Regelungen geben für Leute, die wirklich bemüht sind, wo was dahintersteht.“
Um zu zeigen, dass bei ihr „was dahinter steht“, befolgt sie alle bürokratischen Regeln in der Kommunikation mit dem Amt. Sie zeigt Leistungsbereitschaft und legt Wert auf Bildung und Kultur: „Man hat eigentlich immer irgendwie gelernt und versucht, weiterkommen oder man hat eben auch immer versucht, mit der Tochter ganz viel Kulturelles zu machen, ja? Eben nicht dieses typische Klischeebild.“
Neben dem Umgang auf dem Amt bemüht sich Hannah bei der Wohnungssuche um Abgrenzung. Aufgrund des ALG II-Bezugs wurden ihr zunächst nur Wohnungen, im – wie sie sagt – „Ghetto“ angeboten. („Man hat schon damals versucht die Leute, die ALG II haben, dort hinzuschieben.“) Erst nachdem sie ihre Situation in einem persönlichen Gespräch schildert, sie also ihre (unverschuldete) Bedürftigkeit offenlegt, werden ihr auch andere Wohnungen gezeigt.
Ansonsten legt Hannah Wert darauf ihre Situation, soweit es geht, privat zu halten. So zeigen sich ihre Abgrenzungsbemühungen auch anhand ihrer äußeren Erscheinung. („Also ich bin nie in Turnhose draußen rumgelaufen. Das gab‘s bei mir jetzt nicht.“)
Heute ist das Geld bei Hannah nach wie vor knapp. Die Aufstockung könnte das Leben finanziell etwas erleichtern und „wäre eine große Überlegung“. Aber nicht nur die Anstrengungen, ihre Würdigkeit nach außen hin zu verteidigen und im Zuge dessen eine angemessene Behandlung einzufordern, halten Hannah von einer Beantragung ab. Auch vor sich selbst muss die Inanspruchnahme legitimiert werden. Schließlich ist es „natürlich auch immer irgendwie schöner zu sagen, ja, ich bekomme Schüler-BAföG und mach die Ausbildung“. Die Strategien der Verheimlichung und Abgrenzung nach außen scheinen für ihr eigenes Selbstverständnis nicht auszureichen. Erst die Nichtinanspruchnahme ermöglicht die gegenwärtig vollständige Abgrenzung gegenüber „der Schublade“. Bezüglich ihres früheren Leistungsbezugs ringt Hannah hingegen nach wie vor mit legitimatorischen Vorbehalten und ist weiterhin um Abgrenzung bemüht.
Generalisierbarkeit und Reformbedarf
Die Generalisierbarkeit des Falls Hannah wird sich im weiteren Forschungsprojekt zeigen. In Verbindung mit den quantitativen Analysen unterstreicht er aber, wie voraussetzungsvoll der Bezug von Grundsicherungsleistungen ist. Die Erfüllung rechtlicher Voraussetzungen allein reicht aus Sicht großer Bevölkerungsteile nicht – hinzu kommen moralische. Für Hannah bedeutet dies aufwändige Abgrenzungsbemühungen – die Nichtinanspruchnahme von Leistungen, die ihr rechtlich zustehen, eingeschlossen.
Der Umstand, dass Legitimitätsvorstellungen gesellschaftlich tief verankert sind und sich nur langsam verändern, stellt sozialpolitische Reformbemühungen vor große Herausforderungen. Die Vorschläge zur Einführung eines Bürgergelds zeigen zwar in die richtige Richtung – ob sie im Fall von Hannah jedoch zum Umdenken geführt hätten, lässt sich bezweifeln. Zielführender für eine Erhöhung der Inanspruchnahme wären grundsätzliche Systemveränderungen. So wäre etwa eine (teil-)automatisierte Kommunikation von Anspruchsrechten denkbar, wie sie bspw. die Grundrente vorsieht.
Quelle: Hans-Böckler-Stiftung
https://www.wsi.de/de/blog-17857-das-tue-ich-mir-einfach-nicht-an-43358.htm 
Hier noch mehr von der Hans-Böckler-Stiftung:
ERSTE REFORMSCHRITTE VON HARTZ IV ZUM BÜRGERGELD?
von Peer Rosenthal/Regine Geraedts, 13.10.2022
Das neue Bürgergeld soll „die Würde des und der Einzelnen achten, zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen sowie digital und unkompliziert zugänglich sein.“ Reichen die geplanten Strukturen und Mittel aus für ein Bürgergeld auf Augenhöhe statt Hartz IV?
Was sieht der Gesetzentwurf vor?
Seit Kurzem liegt nun der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines Bürgergeld-Gesetzes vor (Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch). Er weckt Hoffnungen, dass in zentralen Fragen die Abkehr vom Hartz IV-System gelingen kann.
Mit einer Karenzzeit soll der Schrecken des schnellen sozialen Abstiegs, mit dem Hartz IV von Anfang an verbunden war, deutlich abgemildert werden. In einem Zeitrahmen von zwei Jahren sollen künftig angesparte Rücklagen von Hilfebedürftigen und die Wohnung im vertrauten sozialen Umfeld nicht mehr angetastet werden. Auch danach soll nach dem Gesetzentwurf ein höherer Vermögensfreibetrag bleiben, muss das eigene Auto nicht mehr in jedem Fall verkauft und auch die Altersvorsorge nicht verwertet werden. Die gefürchteten Sanktionen werden ebenfalls deutlich entschärft. Es wird eine Kürzungsobergrenze von 30 Prozent des Regelsatzes eingezogen und die Unterkunfts- und Heizkosten bleiben ausdrücklich von Leistungsminderungen ausgenommen. Das setzt die vom Bundesverfassungsgericht 2019 formulierten Anforderungen um und ist gegenüber dem bisherigen Sanktionsregime ein Fortschritt, auch wenn Höhe und Dauer der sanktionierenden Leistungsminderungen angesichts der Höhe der Regelsätze noch immer nicht angemessen erscheinen. Insgesamt können die Veränderungen aber das Vertrauen in den Sozialstaat stärken und das Versprechen von sozialer Sicherheit und sozialer Gerechtigkeit unterstützen.
Auch bei der Mitwirkung der Arbeitssuchenden werden neue Töne angeschlagen. Sie soll künftig auf Augenhöhe stattfinden und auf Vertrauen basieren. Integrationsziele und einzelne Schritte sollen im Einvernehmen vereinbart und in einem Kooperationsplan festgehalten werden. Im Anschluss beginnt eine halbjährliche Vertrauenszeit, in der nicht unmittelbar Sanktionen drohen und die in eine Kooperationszeit übergeht, wenn die Zusammenarbeit gut funktioniert. Es wäre allerdings konsequent gewesen, aus dem Kooperationsplan verbindliche Förderansprüche für die Leistungsbeziehenden abzuleiten. Denn schließlich bleiben umgekehrt Vereinbarungen zu Eigenbemühungen, Bewerbungen auf Vermittlungsvorschläge und zur Teilnahme an Maßnahmen mitwirkungspflichtig und können nach Verwarnung gleichwohl sanktioniert werden, wenn sie von den Leistungsbeziehenden nicht eingehalten werden sollten. So bleibt es trotz des deutlichen Bemühens um Kooperation doch bei einer Machtasymmetrie im Beratungsprozess.
…
Die Vielfalt von Lebens- und Problemlagen verlangt nach stärkeren sozialpolitischen Instrumenten
Allerdings hätte dem Bürgergeld-Gesetz eine noch stärkere sozialpolitische Konturierung in Abgrenzung zu Hartz IV gut getan, denn die Vielfalt der Menschen, die Leistungen beziehen und die in der Mehrheit aus guten Gründen gar keine Arbeit suchen, ist groß: Sie reicht von Kindern und jungen Menschen in Schule, Ausbildung oder Studium über Erwerbstätige, deren Verdienst nicht ausreicht, oder Personen mit Betreuungsverantwortung für Kinder oder zu pflegende Angehörige bis zu Menschen mit längerfristigen gesundheitlichen Problemen. Die Unterstützungsanforderungen an die Grundsicherung gehen daher weit über die klassische Arbeitsmarktpolitik zur Integration in den Arbeitsmarkt hinaus und müssten eigentlich unterschiedlichste Lebensphasen, Lebenslagen und -situationen adressieren. Das neue Instrument der ganzheitlichen Betreuung (Coaching) reflektiert diese Situation, der Entwurf des Bürgergeld-Gesetzes schafft es aber nicht, über das arbeitsmarktpolitische Ziel der Beschäftigungsfähigkeit hinauszudenken. Auch die kommunalen Eingliederungsleistungen Sucht- und Schuldenberatung, psychosoziale Betreuung und Kinderbetreuung werden mit der Reform nicht von ihrer einseitigen Bindung an arbeitsmarktpolitische Ziele befreit.
Offene Baustellen: Zumutbarkeit und Finanzierung
Doch zurück zum Arbeitsmarkt: Dort bleibt die Neufassung des Zumutbarkeitsreglements offen, die eng mit den Sanktionen verknüpft ist. Diese Frage ist deshalb zentral, weil die Zumutbarkeit die Kompromisse bestimmt, die Arbeitslose bei einer Arbeitsaufnahme eingehen müssen – etwa bei der hinzunehmenden Lohnhöhe, bei ungünstigen Rahmenbedingungen wie Pendlerzeiten und oder bei der Annahme einer Beschäftigung unterhalb des Qualifikationsniveaus. Umgekehrt könnten die Zumutbarkeitskriterien auch einen Schutz in Gestalt von Mindeststandards bieten, etwa wenn nur sozialversicherungspflichtige Jobs mit ortsüblicher Entlohnung angenommen werden müssten und die Leiharbeit von der Mitwirkungspflicht bei der Arbeitsaufnahme ausgenommen würde. Nach dem Gesetzentwurf bleibt es auch beim Bürgergeld dabei, dass im Unterschied zur Arbeitslosenversicherung jede Arbeit als zumutbar gilt. Das passt nicht zum Kooperationsversprechen des Bürgergeld-Gesetzes.
Quelle: Hans-Böckler-Stiftung: 
https://www.wsi.de/de/blog-17857-erste-reformschritte-von-hartz-iv-zum-buergergeld-43360.htm 
Hier einige denkbare konstruierte Beispiele mit einem wahren Kern. So oder so ähnlich können sich Lebensentwürfe darstellen. Alles Menschen, die ihr Leben gefunden haben oder nach ihm suchen, ein bescheidenes, aber ein eigenes, eines, das sie führen wollen und können. Sie alle leisten ihren Teil auf unterschiedliche Weise, sind leistungsbereit oder können nicht leisten, andere wiederum wollen nicht leisten. Sie alle fallen durch ein ansonsten gutes Raster unseres Sozialstaates. Wer erhebt den moralischen Anspruch definieren zu können, welcher Lebensentwurf es wert ist, gelebt zu werden und welcher nicht.
1. fiktive Geschichte
Es läuft schon längere Zeit nicht mehr so gut. Die großen Zeitungen haben ihre Lokalredaktionen stark reduziert und der neue Blog kommt nicht in Fahrt. Die paar Artikel im Anzeigenblatt bringen kaum Einnahmen. Seit einiger Zeit muss sie Arbeitslosengeld II beziehen, weil die Einnahmen aus ihrer freien journalistischen Tätigkeit nicht reichen.
Mit einem Buch hat sie es versucht, aber nach dem ihr erstes Buch erschienen war und sie das Manuskript des zweiten vorgelegt hat, wolle der Lektor des Verlages so viele Änderungen, dass es letztendlich nicht mehr ihr Buch gewesen wäre. Sie hat deshalb die Zusammenarbeit beendet. Es gab lediglich eine Aufwandsentschädigung. Jetzt verlangt das Arbeitsamt, dass sie eine Umschulung als Gabelstaplerfahrerin macht. Sie ist aber Journalistin und Autorin und weiß nicht, was sie in einem Job als Lageristin und Logistikkauffrau zu suchen hat.
2. fiktive Geschichte
Er hat sein Leben lang in seinem Orden Gott gedient. Jetzt sind die Finanzen seines Ordens aufgebraucht. Das Haus, in dem die Ordensgemeinschaft lebt, wird ihnen kostenlos zur Verfügung gestellt. Darum braucht er sich nicht zu kümmern. Seine Ordensbrüder und er können sich teilweise aus dem eigenen Garten ernähren und viel mehr brauchen sie nicht. Aber ohne Geld geht es eben auch nicht.
Deshalb haben er und seine Mitbrüder Arbeitslosengeld II beantragt. Das reicht allemal für ein bescheidenes Leben. Schon allein der Gang zum Amt war schwer, weil er und seine Mitbrüder in der Regel bis auf wenige Ausnahmen nicht reden. Das sieht das Gelübde, das sie vor Jahrzehnten ablegten, so vor. Sie haben ihr Leben ganz Gott gewidmet, mit voller Hingabe. Reden stört da nur. Und jetzt liegt der Brief der Arbeitsagentur auf dem Tisch. Er soll sich bei einem Callcenter melden. Er, der seit fast 30 Jahre kein unnötiges Wort mehr gesprochen hat. Das war damals sein Versprechen an die Gemeinschaft und an Gott.
3. fiktive Geschichte
Sie macht Breakdance schon seit sie von der Grundschule auf die weiterführende Schule wechselte und ist richtig gut darin. Ihr 20. Geburtstag ist vorbei und mit ihren Eltern klappte es nicht so gut, sodass sie eine eigene kleine Wohnung hat. Für den Sport gibt sie alles und hofft, dass ihre Leistungen so gut sind, dass sie in den Olympiakader kommt. Aber dafür muss sie täglich trainieren und hatte noch keine Zeit, sich um eine Ausbildung zu kümmern.
Sie weiß auch nicht, ob ihr Chef für ihren Sport Verständnis hat, denn nicht alle Wettkämpfe finden abends oder in der näheren Umgebung statt. Manchmal muss sie eben schon vormittags unterwegs sein, um zum Wettkampf zu kommen und ist erst spät in der Nacht zu Hause. Die Fahrkarte zahlt der Verein, aber mehr Förderung ist auch nicht drin. Das Arbeitslosengeld II reicht so gerade eben. Ihre ganze Leidenschaft gehört dem Sport. Viel mehr braucht sie nicht.
Und jetzt soll sie eine Lehre als Bürokauffrau machen. Ausgerechnet sie soll den ganzen Tag im Büro sitzen, still und ruhig und Briefe in den Computer tippen, und das mit ihrer Rechtschreibschwäche und dem ständigen Bewegungsdrang. Das kann nicht gut gehen. Dafür muss sie das Ziel Olympiateilnahme aufgeben. Wenn sie weiter so gut ist und härter trainiert, könnte es nach dieser Saison so weit sein. Aber wenn sie jetzt die Lehre beginnt, dann wird sie es wohl nie schaffen. Manchmal träumt sie davon, so viel zu verdienen wie die gleichaltrigen Spieler in der Fußballbundesliga oder in anderen besser geförderten Sportarten. Ihr Training ist mindestens genauso hart, aber leider wird ihr Sport nicht so gut gefördert.
4. fiktive Geschichte
Er hat seit 30 Jahren jeden Tag seine Pflicht erfüllt und jetzt wurde seine Firma aufgekauft. Dem neuen Besitzer reichen die Umsätze nicht aus. Das Risiko sei zu groß. Deshalb werden Abteilungen geschlossen. Eine aus betriebswirtschaftlicher Sicht tragbare Entscheidung. Seine Abteilung ist dabei. Es ist eigentlich keine richtige Abteilung, sondern eine eigenständige GmbH mit 9 Mitarbeitern.
Der Kündigungsschutz greift bei ihm nicht und deshalb gibt es nur wenig Abfindung. Mit 63 Jahren ist es schwer, noch etwas Neues zu finden. Die Zeitarbeit hat geholfen, aber im Moment ist Flaute und kaum noch was zu bekommen. Ob es mal wieder besser wird, weiß keiner. Zum Glück ist da noch die Abfindung. Sie reicht, um mal eine Waschmaschine zu ersetzen, ebenso wie das durchgesessene Sofa und ein neuer Wohnzimmerschrank müsste auch mal sein. Nur noch wenige Jahre, dann kann er in Rente gehen.
Eigentlich wollte er mit der Abfindung eine große Reise machen und eine neue Küche kaufen, wenn er in Rente ist. Jetzt aber er hält sich mit Ausgaben zurück, man weiß nie, was kommt vor allem nicht, weil er eine kleine Eigentumswohnung hat. Wenn da mal was kaputt geht, kann er keinen Vermieter anrufen und um Reparatur bitten. Die muss er selbst organisieren. Die Wohnung ist sein Lebenswerk. Jahrzehnte hat er gespart und endlich hat er sie bezahlt. Seine Rente wird nicht üppig sein, aber wenn er keine Miete zahlen muss, kommt er zurecht. Hoffentlich schafft er es, die Wohnung und den Rest seiner Abfindung bis in die Rente zu retten.
5. fiktive Geschichte
Heute ist wieder so ein Tag, an dem sie lieber liegen bleiben wollte. Ihre Glieder tun ihr weh, kein Wunder, denn sie trägt ein stattliches Gewicht mit sich rum. Sie ist schon seit Jahren antriebslos und kann sich kaum motivieren, etwas zu tun. Das ist auch der Grund, warum es mit der Arbeit nicht so richtig klappt und sie immer wieder gekündigt wird.
Nach der Geburt ihrer Kinder hat sie nie wieder den Weg zurück in den Arbeitsmarkt gefunden. Erst alleinerziehen und dann allein gelassen. Sie hat ihren eigenen Rhythmus und schon eine ganze Reihe an Rehamaßnahmen hinter sich. Nach einer Kur ging es ihr immer ganz gut. Zu gut für eine Erwerbsminderungsrente. Die Kur gibt es aber nur alle vier Jahre.
Sie hilft immer noch in der Kita aus, in der ihre Kinder waren und engagiert sich ehrenamtlich in einigen Vereinen. Die freuen sich über die Unterstützung und wenn sie mal ausfällt, ist das nicht so schlimm. Krankengeld gibt es schon langen nicht mehr, weil sie ausgesteuert ist. Bis auf ihre Diagnose psychischer Erschöpfungszustand ist sie gesund. Nach einer Kur war sie immer motiviert, ihr Leben endlich neu in die Hand zu nehmen und neu zu beginnen, aber der Alltag holte sie immer wieder ein. Das läuft nun schon seit Jahrzehnten so.
Sie hat sich mit dem wenigen Geld, das sie bekommt, eingerichtet und kommt klar. Viel braucht sie nicht, Hauptsache, sie wird in Ruhe gelassen. Mal ein Schwätzchen mit den Nachbarn, einmal die Woche zur Selbsthilfegruppe, ihre ehrenamtlichen Tätigkeiten, wenn sie sich gut fühlt und vielleicht die eine oder andere Einladung zum Geburtstag. Alles so in Ordnung. Kino, Restaurant und Urlaub kann sie sich nicht leisten. Macht nichts, es gibt ja Internet und Fernsehen, das reicht.
Und jetzt will die Agentur für Arbeit sie in die Sicherheitsbranche vermitteln. Zum Bewerbungsgespräch ist sie gegangen in der Hoffnung, ihren Arbeitsalltag am Empfang zu verbringen, möglichst nachts, wo nicht viel los ist und sie kaum Menschen begegnet. Große Gruppen, öffentliche Plätze oder Bahnhöfe überfordern sie emotional. Aber die Arbeitsagentur hat etwas anderes vor. Sie wollen sie bei der Kartenkontrolle bei Konzerten einsetzen oder im Stadion als Ordnerin. In der übrigen Zeit soll sie am Flughafen bei der Sicherheitskontrolle arbeiten. So viele Menschen, das schafft sie nicht.
Alles fiktive Beispiele, die sich so tatsächlich ereignen können oder sich vielleicht schon ereignet haben. Sie haben einen wahren Kern. Menschen, die ihre eigene Geschichte, die ihren Lebensentwurf gefunden haben oder ihn suchen. Ist es nicht die Pflicht einer reichen Gesellschaft, diesen Menschen ihr Leben leben zu lassen? Müssen sie in eine Erwerbstätigkeit gezwungen werden, die zwar die Gesellschaft von ihnen verlangt, die sie aber kaum oder gar nicht bewältigen können. Welches Menschenbild haben diejenigen, die andere in ein System zwingen wollen, das zwar für die meisten in Ordnung ist, aber nicht für jeden passt.

 
 
 
 
 
 
 
