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Grundsätzlich unterliegen Veröffentlichungen der Impressumspflicht, das heißt es müssen der Vor- und Nachname angegeben sein und die Anschrift und einen Kontakt, unter dem die Person erreichbar ist. 

Die Impressumspflicht regelt vor allem § 5 Telemediengesetz (TMG). Grundsätzlich kann man sagen, dass die Pflicht für alle Anbieter einer Internetseite gilt, wenn die Plattform geschäftlichen Zwecken dient. Damit fallen ausschließlich privat genutzte Seiten nicht unter die Impressumspflicht (§ 55 Rundfunkstaatsvertrag spricht von „ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken“).

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Martin Hase fasst in diesem Blog Themen, Inhalte zusammen, die Martin Hase interessant findet. Diese Zusammenstellung von Themen, Inhalten ist eine Form der Meinungsäußerung. Es wird die Meinung von Martin Hase wiedergegeben, aber auch die Meinung Dritter dargestellt. Die Meinung Dritter muss nicht unbedingt die Meinung von Martin Hase sein.

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https://de.wikipedia.org/wiki/Creative_Commons 

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https://foundation.wikimedia.org/wiki/Terms_of_Use/de 

Welche Texte, in welcher Form geschrieben wurden wird unter dem Reiter Legende erläutert.

Bei der wörtlichen Wiedergabe von Pressemitteilungen geht Martin Hase davon aus, dass diese veröffentlicht werden sollen. 

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Nach ausführlichen Überlegungen und eingehender Prüfung bin ich zu dem Schluss gekommen, dass meine Mitteilungen den Datenschutzrichtlinien entsprechen. Ich möchte aber niemanden belästigen und werde selbstverständlich die Mailadresse aus meinem Verteiler herausnehmen, sobald ich eine entsprechende Information bekomme. Ausführliche Hinweise zum Datenschutz sind hier zu finden:

https://martinhase.blogspot.com/p/datenschutz.html

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