Grundsätzliches

Aus dem Grundsatzprogramm der GRÜNEN...

Gemeinsam in Vielfalt

Unterschiedliche Wege in die Zukunft sind nicht nur möglich, sie sind bereits im Heute angelegt. So wie der Mensch die Macht hat, seine Welt zu zerstören, hat er auch die Macht, sie zu einem besseren Ort für alle zu machen. Wir haben es selbst in der Hand. Politik ist, sich zusammenzutun und für eine bessere Zukunft einzustehen...

Die Werte, die uns einen

Im Mittelpunkt unserer Politik steht der Mensch in seiner Würde und Freiheit. Jeder Mensch ist einzigartig und frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Die universellen und unteilbaren Menschenrechte sind Anspruch und Maßstab unserer Politik.

Die Werte, die unsere Politik tragen, sind Ökologie, Gerechtigkeit, Selbstbestimmung, Demokratie und Frieden. Dieses Fundament bildet für uns die Grundlage für eine solidarische Gesellschaft, in der sich die Freiheit der und des Einzelnen auch in der Achtung der Anderen als Gleiche sowie in ihrer Würde und Freiheit entfaltet.

Diese Werte, die auf dem Prinzip der Menschenwürde beruhen, ergänzen sich nicht nur, sie stehen mitunter auch im Widerstreit. Werteorientierte Politik braucht Beteiligung, also Gespräch und Streit, Gestaltung und Erneuerung. Nur ein geschlossenes Weltbild kennt keine Widersprüche. Wissenschaftliche Erkenntnisse geben uns Orientierung und sind Richtschnur guter Politik. Eine demokratische Gesellschaft realisiert sich weder in Werte- oder Regellosigkeit noch in starren Dogmen, sondern indem das Verhältnis von Werten und Perspektiven zueinander immer wieder konkret ausverhandelt wird. Das ist grundlegende Voraussetzung für die Legitimität von Politik.

Unsere Politik richtet sich an alle Menschen. Wir verstehen uns als Bündnispartei, die auf der Grundlage gemeinsamer Überzeugungen offen ist für unterschiedliche Erfahrungen, Vorstellungen und Ansätze. Sie orientiert sich nicht an der Summe einzelner Interessen oder einzelner Gruppen, sondern verbindet verschiedene Interessen zu einer gemeinsamen Vision für eine bessere Zukunft. Das kann anstrengend sein, denn es bedeutet auch Macht- und Verteilungsfragen zu stellen, gewachsene Strukturen zu verändern, Widerstände zu überwinden und um Alternativen zu ringen, aber nur so entsteht aus den vielen verschiedenen Erfahrungen und Ideen Neues.

Jede Zeit hat ihre Aufgabe. Die Aufgabe unserer Zeit ist, eine krisenfeste Gesellschaft demokratisch und nachhaltig zu gestalten. Dazu ist Wohlstand im Sinne von Klimaneutralität, Vorsorge und Gerechtigkeit sowie globaler Verantwortung neu zu definieren und die Politik ist darauf auszurichten. Um Krisen zu meistern, braucht es Zusammenhalt – in einer Gesellschaft, die allen Bürger*innen die gleichen Rechte und Möglichkeiten gewährt, die Wohlstand gerecht verteilt, die die Unterschiedlichkeit von Menschen und Regionen als Stärke und Wert begreift, die die Rechte und Teilhabe von Minderheiten schützt und fördert sowie Spannungen durch Respekt ausgleicht. Wir streben nach einem solidarischen, gemeinsamen Wir in einer vielfältigen Gesellschaft. ...

„Die Gesundheitsversorgung muss krisenfester werden. Sie ist öffentliche Aufgabe, muss dem Mensch und der Allgemeinheit zu Gute kommen und nicht dem Zweck dienen, hohe Renditen zu erzielen. Durch klare politische Vorgaben zur Personalbemessung, Behandlungs- und Versorgungsqualität werden Gewinnausschüttungen beschränkt, damit öffentliches und beitragsfinanziertes Geld im System bleibt.“...

„Die biologische Vielfalt sichert das Leben auf dem Planeten.“ 

„Als wirksamer Schutz für Artenvielfalt und Umwelt ist Folgendes zu betreiben und zu fördern: Ökologischer Landbau, die Ökologisierung der konventionellen Landwirtschaft, flächensparendes Planen und Bauen, der Erhalt wertvoller Lebensräume, mehr Schutzgebiete und Biotope sowie mehr Wildnis und freie Natur an Land, in Flüssen, Seen und Meeren.“ ...

„Jede Tierhaltung ist an ihren umfassenden Bedürfnissen auszurichten, denn auch Tieren steht ein gutes und gesundes Leben zu. Dafür müssen die entsprechenden politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden.“ ...

„Der freie und gleiche Zugang zum Recht muss für alle gewährleistet sein. Unser Wirtschaftssystem unterliegt Werten und Regeln. Die sozial-ökologische Marktwirtschaft ist über betriebliche Mitbestimmung, Aktionär*innen-Beteiligung sowie gewerkschaftliche Vertretung organisiert.“ ...

„Polizei und Sicherheitsorgane garantieren die Sicherheit im Innern. Als sichtbarer Arm des staatlichen Gewaltmonopols ist die Polizei in besonderer Weise Hüterin und Verteidigerin von Rechtsstaat und wehrhafter Demokratie.“ ...

„Die Wirtschaft dient den Menschen und dem Gemeinwohl, nicht anders herum.“ ...

„Dazu ist es notwendig, grundlegend anders zu wirtschaften: chancen-, ressourcen- und geschlechtergerecht. Den Weg zur sozial-ökologischen Marktwirtschaft bereitet ein Green New Deal.“ ...

„Ohne Recht auf Eigentum sind eine freiheitliche Gesellschaft und eine sozial-ökologische Marktwirtschaft unvorstellbar.“ ...

„Es braucht eine gleichere Verteilung von Vermögen und Chancen“ ...

„Es braucht ein neues soziales Sicherheitsversprechen. Ein starkes soziales Netz ist die Grundlage für persönliche Entfaltung und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Niemand soll unterhalb des Existenzminimums leben müssen.“ ...

„Erwerbsarbeit in Vollzeit muss immer so viel wert sein, dass man davon auskömmlich leben kann. Wir brauchen ein starkes Arbeitsrecht, faire Löhne und einen armutsfesten Mindestlohn.“ ...

„Um Gleichberechtigung im Arbeitsleben zu erreichen, ist das Prinzip der gleichen Bezahlung für gleichwertige Arbeit zentral. Es gilt außerdem, die Voraussetzungen zu schaffen, damit Sorgearbeit gerecht zwischen den Geschlechtern verteilt werden kann. Insbesondere Kinderbetreuung und die Pflege von Angehörigen und Freund*innen sind keine Privatsache, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.“ ...

„Eine sozial-ökologische Politik schafft die Mobilitätswende und garantiert allen Menschen nachhaltige Mobilität. Die Verkehrswende in der Stadt und auf dem Land gelingt nur mit einer starken und zuverlässigen Bahn und einer modernen und flächendeckenden Infrastruktur für Schienen- und öffentlichen Nahverkehr.“ ...

„ Digitalisierung ist konsequent an Nachhaltigkeit auszurichten und so zugestalten, dass sie Freiheit und Selbstbestimmung stärkt statt sie einzugrenzen. Daten- und Menschenrechtsschutz, die informationelle Selbstbestimmung, die informationstechnische Integrität und Sicherheit gilt es, entschlossen zu verteidigen und auszubauen.“ ...

„Das Bildungssystem ist die Grundlage für eine freie und demokratische Gesellschaft und zentral für die wirtschaftliche Zukunft unseres Landes. Unser Bildungssystem soll durchlässiger, gerechter, leistungsfähiger und so an die internationale Spitzengruppe anschlussfähig werden.“ ...

„Die Lernmittel an Schulen und Kitas sollen frei sein, einschließlich digitaler Endgeräte. Bund und Länder sollen die höhere Besteuerung von Vermögen bzw. Erbschaften zur besseren Ausstattung eines Bildungssystems nutzen, das allen Kindern und Jugendlichen die gleichen Chancen bietet.“ ...

„Kein Ausbildungsschritt soll ohne Abschluss und Anschluss bleiben. Jeder Mensch soll die Möglichkeit haben, zu jedem Zeitpunkt in seinem Leben Schul- und Hochschulabschlüsse, Berufsausbildungen oder Teilqualifizierungen zu erwerben.“ ...

Quelle: Aktuelles Grundsatzprogramm von B'90/Die GRÜNEN


Werte und Menschenrechte
Bundeszentrale für politische Bildung, Markus Gloe:

"Grundgesetz, Artikel 1, Satz 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar..." Doch was ist mit der "Würde des Menschen" eigentlich gemeint? Ein Wert, ein Menschenrecht? Was sind Werte, inwiefern bestimmen sie unser Zusammenleben, Politik und Demokratie? Politische Bildung gibt es nicht "ohne Werte", kann sie aber "wert-frei" sein, wenn sie Werte und Menschenrechte zum Thema macht? ...

Haben Werte also eine Konjunktur? Lassen sich Werte ausblenden und beiseite schieben? Sind Vertrauen, Seriosität und Nachhaltigkeit überhaupt Werte? Was sind Werte eigentlich? ...

Politische Bildung ist allerdings ohne Auseinandersetzung mit Werten nicht vorstellbar, denn politisches Urteilen und politisches Handeln sind immer von bestimmten Werten geleitet. Dabei sind mit Werten immer Orientierungswerte, also Leitvorstellungen gemeint, an denen wir uns in allen unseren Wertungen orientieren. Sie können als Muster für den einzelnen dienen, aber auch gesellschaftlich verbindliche Orientierungsleitlinien sein. ...

Durch die im Grundgesetz folgenden Grundrechte wird die Menschenwürde konkretisiert. Eine Verletzung der Menschenwürde beinhaltet somit auch immer eine Verletzung eines anderen Grundrechts und umgekehrt. So verletzt beispielsweise Folter die Menschenwürde und das Recht auf körperliche Unversehrtheit (GG Art. 2). Die Würde des Menschen ist ein Meta-Wert, der in Deutschland über jeden Interpretationsstreit erhaben ist, also außer Frage steht (vgl. Reheis 1999, S. 72). Die Menschenrechte, die aus der Würde und Autonomie des Menschen folgen, gelten auch gemeinhin als Wertekonsens der internationalen Staatengemeinschaft. ...

Sie bilden die Basis für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung. ...

Das Grundgesetz bildet trotz der in der Tat zunehmenden Pluralität von Lebensvorstellungen einen gewissen Wertekonsens ab. ...

Wissenschaftliche Studien kommen zu dem wenig überraschenden Ergebnis, dass eine große Mehrheit der Bevölkerung die Verwirklichung von Menschenrechten als extrem wichtig erachtet. Überraschend fördern sie aber auch zu Tage, dass in der Bevölkerung wenig bekannt ist, was Menschenrechte konkret sind. In der Regel werden die Menschenrechte auf wenige bürgerliche Rechte reduziert, wie z.B. Menschenwürde, Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit, Recht auf Leben oder das Verbot von Folter und grausamer Behandlung (vgl. Sommer/Stellmacher 2009). Dabei sind die Menschenrechte sehr viel umfassender. Sie reichen von Persönlichkeitsrechten und Freiheitsrechten bis hin zu sozialen und justiziellen Menschenrechten, wie zum Beispiel dem Recht auf ein faires Gerichtsverfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht mit gesetzlichen Richter(inn)en. Menschenrechte sind subjektive Rechte, die jedem Menschen angeboren sind und deren Einhaltung jede und jeder einfordern kann. Sie sind universell, unveräußerlich und unteilbar. ...

Auch die Menschenrechte können als Werte angesehen werden. Sie können als leitende Prinzipien dienen, beschreiben einen erwünschten Endzustand und besitzen somit einen Verpflichtungscharakter für Urteilen, Entscheiden und Handeln. Somit können die Ansätze der Werteerziehung bzw. Wertevermittlung einen Beitrag zur Menschenrechtsbildung leisten. ..."

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung

Der Text steht unter einer freien Lizenz

Zitate aus einem Beitrag von: Markus Gloe
Dr. Markus Gloe, Jahrgang 1974, leitet die Lehreinheit Didaktik der Sozialkunde am Geschwister-Scholl-Institut der Ludwig-Maximilians-Universität München.

Werte geben Orientierung und begleiten uns. Sie sind das Betriebssystem auf dem die Ideen und Projekte laufen. Es ist nicht gut und gesund dauerhaft gegen die eigenen Werte zu verstoßen. 

Hier ein Überblick über wichtige Werte:


Gewissen und Würde
Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Solidarität begegnen (Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte).

Gesundheit
"Gesundheit ist ein Zustand des vollkommenen physischen, geistigen und sozialen Wohlbefindens.“ (WHO)

Wirtschaft
Wirtschaften heißt den Ausgleich zu schaffen zwischen knappen Gütern und unendlichen Bedürfnissen. 
Solidarität
Jedem Einzelnen steht das Existenzminimum zu, das nicht sanktioniert werden darf. Jedem ein auskömmliches Leben zuzugestehen ist das solidarische Mindestmaß, das von der Allgemeinheit zu gewähren ist.

Umwelt und Natur
Ein Leben im Einklang mit den natürlichen Ressourcen und der Natur ist von elementarer Bedeutung. Es bedarf in der Umsetzung der politischen, gesellschaftlichen und der individuellen Interpretation. 

Recht und Miteinander
Es gibt nicht die eine unumstößliche Wahrheit und auch keine alternativen Wahrheiten, sondern Rollen, Interessen und Erkenntnisse. Erkenntnisse benötigen Wissenschaft, Wissen und Erfahrungen. Rollen  und Interessen ordnen sich demokratisch legitimiertem Recht unter. Niemand steht über dem Recht.

...Demokratie, Freiheit, Meinungsäußerung, infomelle Selbstbestimmung, Freizügigkeit und Mobilität...

Gesundheit

Die Weltgesundheitsorganisation WHO beschreibt den Begriff Gesundheit wie folgt: 

„Gesundheit ist ein Zustand des vollkommenen physischen, geistigen und sozialen Wohlbefindens.“

Alles was krank macht, physisch wie auch psychisch, muss erkannt und so weit es möglich ist beseitigt werden. Menschen wollen gesund leben von Geburt an bis ins hohe Alter hinein. In keiner Phase des Lebens, ob Baby, Kind, jugendlicher, erwachsener oder alter Mensch, darf es an der Möglichkeit fehlen, gesund zu leben. Gesund ist nicht nur derjenige, der frei von Krankheit ist. Der Begriff gesund geht darüber hinaus und umfasst auch die psychische Gesundheit, aber auch das soziale Wohlbefinden. Es ist die Freiheit des Einzelnen, dieser Möglichkeit zu folgen. Niemand darf gezwungen sein, in ungesunden Verhältnissen zu leben, aber auch niemand sollte zu einer gesunden Lebensweise gezwungen werden, auch nicht durch sozialen Druck. Es ist die Freiheit eines jeden einer jeden, sich entscheiden zu können. Menschen mit ungesunder Lebensweise dürfen wegen dieser nicht ausgegrenzt werden, solange sie das lediglich für sich verantworten (z. B. übermäßiges Essen, legale Suchtmittel etc..).

Junge Menschen sind zu respektieren. Alte Menschen ebenso. Sie sind keine Versorgungsfälle, sondern in der Mehrzahl ihren Möglichkeiten entsprechend leistungsfähig. Menschen sind in ihrer Leistung nicht durch die körperliche Beeinträchtigung eingeschränkt, sondern durch die fehlende technische Hilfe oder fehlende gesellschaftliche Unterstützung.

Natur und Umwelt

Ein Leben im Einklang mit den natürlichen Ressourcen und der Natur sind von elementarer Bedeutung. Es bedarf in der Umsetzung der politischen, gesellschaftlichen und der individuellen Interpretation. Die Menschen sind ein Teil der Schöpfung und verantwortlich mit dieser nachhaltig umzugehen. Kein Tier darf gequält werden. Tiere haben ein Recht auf artgerechte Haltung und auf einen ihrer Art angepassten Umgang. Die oft fehlende Wildnis ist herzustellen, denn sie ist der ideale Aufenthaltsort für Tiere und Pflanzen. Der natürliche Aufenthaltsort eines Tieres ist nicht beim Menschen. Die Tierhaltung muss eine Ausnahme sein. Eine wichtige Begründung für diese Ausnahme ist die Domestizierung von Tieren für die Ernährung oder zur Unterstützung menschlicher Schwächen, wobei die Tierhaltung definierten Kriterien entsprechen muss. Es ist deshalb eine elementare Aufgabe, funktionierende natürliche Ökosysteme zu schaffen und zu erhalten. Sie sind die Orte, in denen Tiere und Pflanzen bevorzugt zu finden sein sollten.

Demokratie und Rechtsstaat

Die Demokratie ist eine Errungenschaft, die sich aus der Geschichte der Aufklärung heraus entwickelt hat. Philosophen wie Immanuel Kant haben die geistigen Grundlagen für die allgemeine Erklärung der Menschenrechte gelegt. Ein Meilenstein der Geschichte. Demokratie war im 19. und im 20 Jahrhundert keine Selbstverständlichkeit und ist es heute auch nicht. Demokratie muss bewahrt und in vielen Teilen der Erde hergestellt werden. Demokratie ist aber nicht die bloße Entscheidung der Mehrheit. Demokratie muss immer auch die Bedürfnisse aller insbesondere von Minderheiten mit einbeziehen. Ausgrenzung von Minderheiten und Menschen guten Willens durch Mehrheitsbeschlüsse sind noch keine wirkliche Demokratie.

Die Entscheidungen, die demokratische Gremien in Gesetzen, Regelungen getroffen haben, sind nicht beliebig abwandelbar und interpretierbar. Dies garantiert die Gewaltenteilung in Legislative, Judikative und Exekutive. Recht muss für alle gelten und auch für jeden erreichbar sein. Es darf keine Frage der Beeinflussung des Geldes der ethnischen Gruppe oder des Geschlechtes sein Recht zu bekommen, sondern die Auslegung des Rechts muss sich am Willen des Gesetzgebers ausrichten und für alle gleich gelten. Eine Beugung des Rechts, eine lobbyistische Interpretation des Rechts schadet dem Rechtsstaat.

Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung

Wirtschaften heißt den Ausgleich zu schaffen zwischen knappen Gütern und unendlichen Bedürfnissen. Erste und wichtigste Aufgabe wirtschaftlichen Handelns ist es, dieses Spannungsverhältnis auszugleichen und nicht den Gewinn zu maximieren. In der Wirtschaftsgeschichte gab es viele Philosophien, die wirtschaftliches Handeln beschrieben. 

Die Theorien von Adam Smith und David Ricardo überwanden den Merkantilismus und forderte den freien Handel über Grenzen hinweg. Engels beschrieb das Elend eines ungebremsten Kapitalismus und die zentralen Gedanken von Hayek sowie Friedmann waren sowohl ein gesellschaftlicher wie auch wirtschaftlicher Liberalismus. Diese Ansätze verfolgen im Kern zentrale und richtige Aufgaben wirtschaftlichen Handelns. Freiheit und Individualismus, freie Märkte und freie Individuen sind wichtige Elemente der Gesellschaft. Menschen im wirtschaftlichen Raum können nur dann wirklich frei sein, wenn sie sich zur Vertretung ihrer Interessen, zusammenschließen können ohne Angst vor dem Verlust ihrer materiellen Existenz. Dieses Recht gilt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen ebenso für Verbraucher, Industrie, Handel und andere beteiligte Gruppen. Eine Vereinigungsplicht widerspricht dem freiheitlichen Gedanken. Der Kern des wirtschaftlichen Handelns ist der Markt mit Angebot und Nachfrage, auf dem das Spannungsverhältnis zwischen den unendlichen Bedürfnissen und knappen Gütern verhandelt wird.

Die planwirtschaftlichen Ideen von Karl Marx stehen dieser Freiheit entgegen. Vor allem aber diejenigen, die meinten, in seinem Namen zu handeln wie Stalin und Mao. Sie sind Verbrecher und für Millionen Tote verantwortlich. Der Marxismus und die Planwirtschaft ist ein Wirtschafts- und Gesellschaftsmodell, das gescheitert ist. 

Das größte Verbrechen der Geschichte ist der Nationalsozialismus mit seinem Genozid, ein Verbrechen an der Menschheit. Antisemitismus, Diskriminierung und nationalstaatlicher Egoismus sind kein Bestandteil eines wünschenswerten Gesellschaftsbildes und stehen im Gegensatz zu freien Menschen und einer freien Wirtschaft.

Aber auch der ungezügelte Markt und der ungezügelte Kapitalismus sind gescheitert. Schon früh in der Geschichte wurde das durch die katholischen Arbeitervereine sowie Lassalle, Bebel und Liebknecht erkannt. Eine wissenschaftliche Grundlage hierzu erforschte John Maynard Keynes. Aus der Freiburger Schule des Ordoliberalismus mit Walter Eucken entwickelte Alfred Müller-Armack die soziale Marktwirtschaft, zu deren frühen Vertretern Ludwig Erhard gehört. International hat sich jedoch der Amerikaner Friedmann mit seiner Vorstellung der Marktwirtschaft durchgesetzt. Die soziale Marktwirtschaft mit einer starken sozialen Sicherung (Schutz vor den wirtschaftlichen Folgen von Invalidität, Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit und Alter, Obdachlosigkeit...) ist eine der besten oder sogar die beste Wirtschaftsform. Eine Blaupause auch für andere Staaten.

1972 veröffentlichte federführend Dennis Meadows die Studie „Die Grenzen des Wachstums“, die zur Zukunft der Weltwirtschaft Stellung nahm. Sie wurde vom Club of Rome beauftragt. Sie zeigt auf, dass die Ressourcen begrenzt sind und war einer der Impulse ökologischer Politik.

Wirtschaft bedeutet deshalb nicht allein den Spannungsausgleich zwischen Bedürfnissen und Gütern zu regeln, sondern auch ein verantwortungsvoller Umgang mit den natürlichen Ressourcen. Nichts ist unendlich vorhanden und es bedarf eines nachhaltigen und sparsamen Umgangs mit den natürlichen Ressourcen. Wirtschaften schließt immer den verantwortungsvollen Umgang mit den natürlichen Ressourcen und den Respekt vor der Umwelt mit ein und kann hiervon nicht losgelöst gesehen werden.

Mobilität

Jedes Mitglied der Gesellschaft hat ein Recht auf Mobilität. Es liegt in der individuellen Freiheit jedes Einzelnen die Fortbewegungsform zu benutzen, die ihm oder ihr angemessen scheint. Es ist jedoch eine gesellschaftliche Aufgabe, die Mobilitätsform zur Verfügung zu stellen und zu fördern, die nachhaltig, ressourcenschonend und platzsparend ist. Jeder muss öffentliche Verkehrsmittel nutzen können insbesondere Menschen mit Einschränkungen in der Mobilität. Der städtische Raum ist begrenzt. Deshalb ist es von großer Bedeutung, dass die städtische Mobilität auf diesen knappen Raum Rücksicht nimmt. Die Wege im ländlichen Raum sind weit. Dennoch muss Mobilität alle Menschen erreichen können. Niemand darf in seinen Bewegungsmöglichkeiten eingeschränkt werden, nur weil der Wohnort außerhalb der Stadt ist.

Digitalisierung – Bildung - informelle Selbstbestimmung

Niemanden dürfen Bildungsmöglichkeiten verwehrt werden. Jeder muss Zugang zu einer Bildung haben, die es ermöglicht, ein selbstverwirklichtes Leben zu führen und frei zu sein in der Berufs- oder Studienwahl. Wer das nicht aus eigener Kraft schafft, muss sich auf die Unterstützung der Allgemeinheit verlassen können. Bildung und Beruf dürfen nicht von sozialen Schichten, Geld oder ethnischer Gruppe abhängen. Jedem muss den individuellen Möglichkeiten entsprechend Wege eröffnet werden, sich zu entfalten. 

Jeder sollte einen Zugang zu den Möglichkeiten digitaler Medien haben. Die digitale Kompetenz muss im Elternhaus und in der Schule vermittelt werden. Keiner darf von der grundsätzlichen Nutzung digitaler Möglichkeiten ausgeschlossen sein. Das schließt auch den Erhalt grundlegender digitaler, medialer Endgeräte ein (z. B. Fernseher, PC, Tablet, Handy…). Der Zugang zum digitalen Leben darf nicht an den finanziellen und intellektuellen Möglichkeiten scheitern. Der Zugang zum digitalen Leben muss in seiner Basis so intuitiv gestaltet sein, dass auch Menschen mit niedriger Bildung oder Behinderung teilhaben können.

Die digitale Welt bietet unzählige Möglichkeiten und eröffnet neue Welten. Jeder hinterlässt beim Eintritt in diese Welt Spuren in Form von Daten. Die Ansichten über die Verwendung dieser Daten sind vielfältig und die Bandbreite der Interessen groß. Diese Welt ist nicht frei von krimineller Energie. Aber auch über vermeintlich berechtigte Interessen gibt es große Unterschiede über die Verwendung der verfügbaren Informationen. Daten sind ein immaterieller Besitz, über die nur der Eigentümer entscheiden darf, für was sie genutzt werden dürfen. Öffentliche Daten müssen jedoch für jeden zugänglich sein. Die digitale Welt darf deshalb kein regelfreier Raum sein. Diese Welt braucht Strukturen, die den Einzelnen schützt und transparent macht, was alle betrifft.

Sozialer Zusammenhalt - individuelle Freiheit

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Solidarität begegnen (Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte)

Neugier, Forschung und Wissenschaft ist für eine aufgeklärte Gesellschaft unverzichtbar. Wissenschaft erklärt die Welt und bildet somit ein Erkenntnismosaik. 

Freiheit, Individualität, Solidarität, Religion, Glaube, Patriotismus und Tradition bewegen uns und beeinflussen unsere Wahrnehmung. Wir leben in der Regel nicht allein, sondern sind geleitet von unserem Umfeld, von den Menschen mit denen wir eine Beziehung pflegen. Dieses Umfeld beeinflusst auch unsere Neugier und  unseren Forschergeist. Es gibt nicht die eine Wahrheit, sondern Erkenntnisse und Interessen. Kaum jemand ist wirklich frei davon, warum auch?

Jeder Einzelne, Familien, Religionsgemeinschaften und soziale Gruppen geben sich Regeln und Normen. Diese Normen sind wichtig, damit ein friedliches Zusammenleben gelingen kann. Sie dürfen jedoch keinen Zwang ausüben, der einer freiwilligen und freien Entscheidung des Individuums entgegenstehen. Nur der demokratische Staat hat das Gewaltmonopol und die Legitimation, verbindliche Gesetze und Normen zu erlassen. Niemand darf physisch, psychisch, finanziell oder auf andere Weise unter Druck gesetzt werden, Verhaltensnormen zu befolgen, die ohne legale Legitimation aufgestellt wurden.

Das Buch "Die solidarische Gesellschaft" von  John Kenneth Galbraith beschreibt eine solidarische Gesellschaft, die in seinen Augen realisierbar ist. 

"Es (das Buch) nimmt zur Kenntnis, dass es gewisse Schranken gibt, die nicht beseitigt werden können und daher akzeptiert werden müssen. Doch es gibt auch Ziele, bei denen keine Kompromisse möglich sind. Die solidarische Gesellschaft muss all Ihren Bürgern persönliche Freiheit, Befriedigung der Grundbedürfnisse, rassische und ethnische Gleichberechtigung und die Chance zu einem erfüllten Leben gewährleisten. 

Nichts versagt dem einzelnen so radikal jegliche Entfaltungsmöglichkeit wie die völlige Mittellosigkeit oder beeinträchtigt sie so sehr wie relative Einkommensarmut. 

In den Jahren des Kommunismus wäre es möglicherweise keinen besonders kluge Entscheidung gewesen, die politischen Freiheitsbeschränkungen des Ostberliners gegen jene Einschränkungen einzutauschen, die die Armut des bedürftigen Bewohnern der South Bronx in New York aufbürdet. Andererseits werden gesamtgesellschaftliche nützliche Bemühungen durch nichts so stark stimuliert wie durch die Aussicht auf Entgelt, und zwar sowohl wegen der materiellen Freiheit, die Geld verschafft, als auch, gar nicht so selten, wegen der Freude am bloßen Besitz. Auch das muss die solidarische Gesellschaft als gegeben akzeptieren. Dies sind nun einmal beherrschende Motivationen."

Quelle (Zitat): "Die solidarische Gesellschaft" von John Kenneth Galbraith von 1996.
siehe auch: taz: https://taz.de/!439082/
und Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/John_Kenneth_Galbraith

Zur Person:

Name: Martin Hase, Alter: >50 verheiratet, kinderlos

Wohnort: im Norden von Essen

Schulbildung: Fachhochschulreife,

berufliche Bildung: Sozialversicherungsfachwirt, Gesundheits- und Sozialökonom (VWA), Marketing und Vertriebsökonom (VWA)

Beschäftigung: öffentlicher Dienst – soziale Sicherung

Engagement: Mitglied bei BÜNDNIS 90/die GRÜNEN, VCD, BUND, ver.di, awo, Fördermitglied von amnesty international

Bereit Verantwortung zu übernehmen und wählbar.



Hier die Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, weil sie so wichtig sind:

Präambel

Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,

da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, dass einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt,

da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen,

da es notwendig ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu fördern,

da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung aller Menschen erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Fortschritt und bessere Lebensbedingungen in größerer Freiheit zu fördern,

da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken,

da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist,

verkündet die Generalversammlung

diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne Mensch und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten selbst wie auch durch die Bevölkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gewährleisten.

Artikel 1 (Freiheit, Gleichheit, Solidarität)

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Solidarität begegnen.

Artikel 2 (Verbot der Diskriminierung)

Jeder Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa aufgrund rassistischer Zuschreibungen, nach Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

Des Weiteren darf kein Unterschied gemacht werden aufgrund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.

Artikel 3 (Recht auf Leben und Freiheit)

Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Artikel 4 (Verbot der Sklaverei und des Sklavenhandels)

Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten.

Artikel 5 (Verbot der Folter)

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

Artikel 6 (Anerkennung als Rechtsperson)

Jeder Mensch hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.

Artikel 7 (Gleichheit vor dem Gesetz)

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.

Artikel 8 (Anspruch auf Rechtsschutz)

Jeder Mensch hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die die ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.

Artikel 9 (Schutz vor Verhaftung und Ausweisung)

Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.

Artikel 10 (Anspruch auf faires Gerichtsverfahren)

Jeder Mensch hat bei der Feststellung der eigenen Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.

Artikel 11 (Unschuldsvermutung)

Jeder Mensch, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.

Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.

Artikel 12 (Freiheitssphäre des Einzelnen)

Niemand darf willkürlichen Eingriffen in das eigene Privatleben, die eigene Familie, die eigene Wohnung und den eigenen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen der eigenen Ehre und des eigenen Rufes ausgesetzt werden. Jeder Mensch hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.

Artikel 13 (Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit)

Jeder Mensch hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und den Aufenthaltsort frei zu wählen.

Jeder Mensch hat das Recht, jedes Land, einschließlich des eigenen, zu verlassen und in das eigene Land zurückzukehren.

Artikel 14 (Asylrecht)

Jeder Mensch hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.

Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich aufgrund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder aufgrund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.

Artikel 15 (Recht auf Staatsangehörigkeit)

Jeder Mensch hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.

Niemandem darf die eigene Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, die Staatsangehörigkeit zu wechseln.

Artikel 16 (Eheschließung, Familie)

Heiratsfähige Menschen haben ohne Beschränkung aufgrund von rassistischen Zuschreibungen, aufgrund der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.

Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatt_innen geschlossen werden.

Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.

Artikel 17 (Recht auf Eigentum)

Jeder Mensch hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.

Niemand darf willkürlich des Eigentums beraubt werden.

Artikel 18 (Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit)

Jeder Mensch hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, die Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, die eigene Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

Artikel 19 (Meinungs- und Informationsfreiheit)

Jeder Mensch hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Artikel 20 (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit)

Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.

Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

Artikel 21 (Allgemeines und gleiches Wahlrecht)

Jeder Mensch hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten des eigenen Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter_innen mitzuwirken.

Jeder Mensch hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern im eigenen Lande.

 Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muss durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.

Artikel 22 (Recht auf soziale Sicherheit)

Jeder Mensch hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für die eigene Würde und die freie Entwicklung der eigenen Persönlichkeit unentbehrlich sind.

Artikel 23 (Recht auf Arbeit, gleichen Lohn)

Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.

Jeder Mensch, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.

Jeder Mensch, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und der eigenen Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.

Jeder Mensch hat das Recht, zum Schutz der eigenen Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.

Artikel 24 (Recht auf Erholung und Freizeit)

Jeder Mensch hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.

Artikel 25 (Recht auf Wohlfahrt)

Jeder Mensch hat das Recht auf einen Lebensstandard, der Gesundheit und Wohl für sich selbst und die eigene Familie gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust der eigenen Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.

Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

Artikel 26 (Recht auf Bildung)

Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zumindest der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muss allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.

Die Bildung muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muss zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen Gruppen, unabhängig von Herkunft und Religion, beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.

Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteilwerden soll.

Artikel 27 (Freiheit des Kulturlebens)

Jeder Mensch hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.

Alle Menschen haben das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihnen als Urheber_innen von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.

Artikel 28 (Soziale und internationale Ordnung)

Jeder Mensch hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.

Artikel 29 (Grundpflichten)

Jeder Mensch hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung der eigenen Persönlichkeit möglich ist.

Jeder Mensch ist bei der Ausübung der eigenen Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.

Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.

Artikel 30 (Auslegungsregel)

Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.


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