Der Sozialstaat

Schon die Gründungsväter haben es ins Grundgesetz geschrieben, dass Deutschland ein demokratischer sozialer Bundesstaat ist. Das Sozialstaatsprinzip kann nicht aus dem Grundgesetz gestrichen werden. Der Sozialstaat unterstützt nicht nur Menschen in besonderen Lebenslagen, sondern ist auch wirtschaftlich relevant. Vom Sozialstaat hängen viele Arbeitsplätze ab und über Beiträge und Steuern werden Einkommen umverteilt. Hier eine grobe Übersicht darüber, wie hoch die Haushalte einzelner Akteure des Sozialstaates sind bzw. welche finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, wer von den Leistungen des Sozialstaates betroffen ist und wie viele Arbeitsplätze bzw. Einrichtungen vom Sozialstaat abhängen:

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(1) Durchschnittliche Rentenhöhe 2.092,00 Euro im Monat im Jahr ist das 25.104,00 Euro mal 0,95 Mio. Versorgungsempfänger = 23.848.800.000 Euro

(2) Ausgaben der Länder (2021) insgesamt rund 522,3 Mrd. Das Sozialbudget beträgt rund 33 %. Wenn 100 % des Sozialbudgets 33 % des Gesamtbudget betragen sind von den 100 % herauszurechnen (keine Landesaufgabe) Krankheit 34 % (- Krankenhausfinanzierung ca. 10% nur 24 % abziehen), Alter 30 %, Invalidität 8,4 %, Hinterbliebene 5,3 %, Arbeitslosigkeit 4,8 %, Mutterschaft 0,3%. Bleiben für Landesaufgaben übrig: 27% vom Soziualbudget 33% also 8,91 % für die Länder übrig. 522,3 Mrd. davon 8,91% = 47 Mrd. Euro von 522,3 Mrd. Euro sind Bundesweit in den Landeshaushalten veranschlagt. Aufgerundet auf 10 % Ganz grobe Rechnung.

Die Systeme der sozialen Sicherung unterstützen Menschen in besonderen Lebenssituationen und schaffen die wirtschaftliche Grundlage, sie bewältigen zu können. Weltweit gibt es unterschiedliche Gesellschafts- und Staatssysteme, die diesem Prinzip gar nicht oder auf ganz andere undemokratische Weise folgen. In den USA steht der Freiheitsgedanke im Vordergrund. Solidarische Hilfe in Notlagen sind nur in geringem Umfang vorhanden. Das individuelle Schicksal wird in diesem streng liberal/konservativem Gesellschaftsmodell als gottgewollt hingenommen. In China als gesellschaftlicher Gegenentwurf zählt die individuelle Freiheit kaum, und in Russland ist es eine kleine oligarchische Oberschicht, die wenn auch nur ein sehr begrenztes Mitspracherecht hat.

Nur in den Ländern Europas genießt der die Einzelne einen individuellen Schutz vor den wirtschaftlichen Auswirkungen allgemeiner Lebensrisiken. Aber auch im Gegensatz zu China und Russland verschwinden Millionäre und Milliardäre nicht, wenn sie die Gunst der Obrigkeit verlieren. Nicht selten werden in autokratischen Ländern Personen, die unbequem werden oder sind, inhaftiert und verlieren ihre Freiheit und ihr Vermögen.

Der Sozialstaat braucht Mittel, um ein solidarisches Miteinander sicherzustellen, in dem auch die Wohlhabenden gut leben können und selbstverständlich die Ihnen zustehenden freiheitlichen Rechte beanspruchen dürfen. Der freiheitlich demokratische Rechtsstaat schafft sowohl für Wohlhabende als auch für finanziell schwache Menschen Sicherheit. Das darf nicht dadurch gefährdet werden, indem die finanziellen Möglichkeiten des Sozialstaates beschnitten und begrenzt werden. Wohlfahrt muss einen (finanziellen) Wert haben.

Quelle: Allgemeine grobe Internetrecherche z.B. öffentlich zugängliche Zahlen bei Statista, GKV-Spitzenverband, Kassenärztliche Vereinigung, Ministerien etc...

Das sagt die die Bundeszentrale für politische Bildung dazu (Zitat):

Wohngeld, Sozialhilfe, Renten: die Grundlage für das Prinzip des Sozialstaates schafft Artikel 20 des Grundgesetzes: "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat."

Artikel 20 bildet - zusammen mit dem Auftrag an die Länder, in ihrer Ordnung dem Prinzip des "sozialen Rechtsstaates" zu folgen (Art. 28 Abs. 1 GG) - die verfassungsmäßige Grundlage für das Sozialstaatsprinzip. Dieses Prinzip genießt wie die Grund- und Menschenrechte den Schutz des Art. 79 Abs. 3 GG und kann nicht abgeschafft werden. Allerdings besteht ein gewisser Interpretationsspielraum.

Im Grundgesetz der Bundesrepublik sind nur wenige soziale Grundrechte direkt verankert. Art. 6 Abs. 4 GG garantiert zum Beispiel Müttern den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. Andere Grundgesetzartikel können dagegen so interpretiert werden, dass sich aus ihnen die Aufforderung zum staatlichen Handeln ablesen lässt. So kann man zum Beispiel aus der Garantie der Menschenwürde (Art. 1 GG) und dem Diskriminierungsverbot (Art. 3 GG) eine Aufgabe des Staates ableiten, durch eine aktive Rolle in der Steuerung wirtschaftlicher Abläufe den Menschen in Deutschland Chancengleichheit und ein Existenzminimum zuzusichern.

Das Sozialstaatsprinzip der Bundesrepublik hat sich geschichtlich insbesondere aus der Sozialgesetzgebung des Kaiserreiches unter dem Reichskanzler Otto von Bismarck entwickelt. Dieser plante, mit einer positiven staatlichen Sozialpolitik die Lage der Arbeiterschaft zu verbessern und so den Einfluss der Sozialdemokratie zurückzudrängen. So wurden in den 1880er Jahren unter Bismarcks Führung eine erste Krankenversicherung, eine Unfallversicherung und eine Alters- und Invalidenrente eingeführt. Zur gleichen Zeit wurden auch in anderen Ländern Sozialgesetze eingeführt. Das Kaiserreich war geprägt durch ein Versicherungssystem, in dem den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern jeweils annähernd gleich große Beiträge abverlangt wurden. Auf diesem Prinzip ruht der deutsche Sozialstaat noch heute.

Das hauptsächliche Ziel des modernen Sozialstaates ist es, Menschen in Notlagen zu helfen und diesen Notlagen, wenn möglich, aktiv vorzubeugen. Dessen Verwirklichung vollzieht sich in vielen einzelnen Politikfeldern und umfasst die eigentliche Sozialpolitik genauso wie die Steuerpolitik, die Arbeitsmarktpolitik oder die Bildungspolitik.

Das Leistungsspektrum des deutschen Sozialstaates lässt sich in drei Kategorien einteilen: die Fürsorgeleistungen, die Versorgungsleistungen und die Versicherungsleistungen. Das Fürsorgeprinzip umfasst staatliche Hilfe für bedürftige Bürger, wie z.B. Wohngeld, Arbeitslosengeld II oder auch Sozialhilfe. Unter Versorgungsleistungen fallen die staatlichen Leistungen für Bürger, die entweder Opfer oder besondere Leistungen für die Gemeinschaft erbracht haben. Dazu gehören sowohl Entschädigungszahlungen an Hinterbliebene von Kriegsopfern wie auch das Kindergeld oder die Beamtenversorgung. Die Versicherungsleistungen dienen der Vorsorge von Einkommensausfall durch z. B. Alter, Arbeitslosigkeit, Invalidität, Krankheit, Mutterschaft, Pflegeabhängigkeit oder durch den Tod des Ernährers.

Darüber hinaus sind noch weitere grundlegende Prinzipien kennzeichnend für den deutschen Sozialstaat. So unterliegen heute große Teile der Bevölkerung einer Versicherungspflicht, d.h. sie müssen gegen bestimmte Risiken versichert sein. Für nicht Pflichtversicherte existiert die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung. Die Pflichtversicherung basiert auf dem Prinzip der Solidarität. Unabhängig von der Inanspruchnahme der Leistungen zahlen alle Versicherten in die Versicherung ein. So werden diejenigen, die mehr Leistungen in Anspruch nehmen müssen, durch die anderen Mitglieder abgesichert.

Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen des Versicherten. Nur im Falle der Rentenversicherung gilt das sogenannte Äquivalenzprinzip, welches besagt, dass die Leistungen von den eingezahlten Beiträgen abhängig sind. In den anderen Sozialversicherungssystemen werden die Leistungen durch einen solidarischen Ausgleich verteilt und die Risiken abgesichert.


Quellle Text und Bild: Bundeszentrale für politische Bildung   
https://www.bpb.de/themen/politisches-system/24-deutschland/40475/der-deutsche-sozialstaat/


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