Die gesetzliche Rente muss gestärkt werden

Die Rentenversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung muss gestärkt werden. Sie muss ein Leben in Würde im Alter finanziell garantieren. Prekäre Arbeit ist mit Mitteln des Arbeitsmarktes zu bekämpfen, insbesondere Ungerechtigkeiten bei Leiharbeit.  Außerdem ist gleiche Bezahlung von Männern und Frauen zu fordern. 💪

Die gesetzliche Rente hat sich bewährt und ist eine wichtige Säule der Alterssicherung. Nicht zuletzt, weil andere Säulen wie die private Vorsorge oder die betriebliche Altersversorgung oft nicht in ausreichendem Maß zum Tragen kommen. Es ist deshalb besonders wichtig, eine verlässliche und sichere Altersversorgung zu haben. Die gesetzlich verankerten Beiträge, die steuerliche Unterstützung und die Selbstverwaltung der Rentenversicherung machen dieses System stark für die Zukunft.

Menschen im Alter müssen von dem, was sie eingezahlt haben, leben können und das sollte durch die Allgemeinheit garantiert sein. Die Rentenversicherung ist ein unverzichtbarer Bestandteil unserer sozialen Sicherung und erfüllt neben weiteren Institutionen die vom Grundgesetz geforderte Sozialstaatlichkeit. Sie ist ein unverzichtbarer Bestandteil der sozialen Marktwirtschaft. Dennoch wird es eine Aufgabe der Zukunft sein, die gesetzliche Rentenversicherung auf eine breite Basis zu stellen. 👀

 

Markus Kurth veröffentlicht auf seiner Homepage dazu (inhaltlich wiedergegeben):

Markus Kurth von Bündnis90/Die GRÜNEN stellt auf seiner Homepage einen Antrag der GRÜNEN zur Stärkung der gesetzlichen Altersvorsorge vor. Seinen Ausführungen folgend ist die gesetzliche Rente eine verlässliche Altersvorsorge, die aufgrund der niedrigen Zinsen mehr Rendite abwirft als private Kapitalanlagen.

Die GRÜNEN geben ein Sicherheitsversprechen, dass die gesetzliche Rentenversicherung gestärkt wird, damit diese das Einkommen auf Dauer sichert, so Markus Kurth auf seiner Homepage. Durchschnittsverdiener müssen von ihrer Altersvorsorge leben können. Die Stabilisierung der Rente ist bezahlbar und steht vorne an. Es bedarf weiterer Schritte im Arbeitsmarkt, um die Finanzierung sicherzustellen. Die prekären Arbeitsverhältnisse müssen bekämpft und Frauen und Migranten sind zu fördern, damit ihre Erwerbsbeteiligung steigt. Ältere Arbeitnehmer sollten die Möglichkeit erhalten, die Erwerbstätigkeit im zeitlichen Umfang ab dem 60. Lebensjahr gestalten zu können. Steuerbeträge unterstützen die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Rente. Auch die Anhebung des Rentenversicherungsbeitrages sollte nicht ausgeschlossen sein.

Quelle: Markus Kurth Homepage

http://www.markus-kurth.de/gr%C3%BCner-antrag-zur-st%C3%A4rkung-der-gesetzlichen-rentenversicherung.html?cat=rente

Antrag der GRÜNEN

http://www.markus-kurth.de/assets/uploads/210309_Gr__ner_Antrag_gesetzliche_Rentenversicherung_st__rken.pdf

 

Inn dem Antrag wird die Bundesregierung dazu aufgefordert (Zitat) (Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt):

die gesetzliche Rentenversicherung im Sinne einer verlässlichen, solidarischen und leistungsstarken Alterssicherung für alle zu stärken. Hierzu gilt es,

1. eine Bürgerversicherung mit dem Ziel einzuführen, dass alle Bürgerinnen und Bürger in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden und mittelfristig Beiträge auf alle Einkommensarten gezahlt werden. In einem ersten Schritt sind nicht anderweitig abgesicherte Selbständige, Abgeordnete, Minijobberinnen und Minijobber und Arbeitslosengeld II-Beziehende aufzunehmen. Bei den nicht anderweitig abgesicherten Selbstständigen sind dabei bereits bestehende private Altersvorsorgeformen sowie Altersgrenzen zu berücksichtigen und flexible Beitragszahlungen sowie Karenzzeiten zu ermöglichen,

2. das gesetzliche Rentenniveau dauerhaft auf heutigem Stand zu stabilisieren und eine nachhaltige Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung über einen Maßnahmenmix sicherzustellen, indem die Erwerbsbeteiligung von Frauen ausgeweitet, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert und der Gender Pay Gap geschlossen wird, allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein gesünderes und längeres Arbeiten ermöglicht wird, unter anderem über die Förderung von alterns- und altersgerechten Arbeitsbedingungen sowie die Schaffung von individuellen Übergangslösungen in den Ruhestand, etwa über eine Teilrente ab 60 Jahren, die Beschäftigungssituation von prekär Beschäftigten verbessert wird – durch Equal Pay in der Leiharbeit ab dem ersten Tag sowie einen Flexibilitätsbonus, die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung, die schrittweise Anhebung des Mindestlohns auf zwölf Euro sowie Maßnahmen zur Stärkung der Tarifbindung, Einwanderinnen und Einwandern durch ein echtes Einwanderungsgesetz einen unkomplizierten und nachhaltigen Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten, 3. mit einem steuerfinanzierten Stabilisierungsbeitrag die oben genannten Maßnahmen zur Stabilisierung des gesetzlichen Rentenniveaus zu flankieren und damit den Folgen der Fehlfinanzierungen der Mütterrente und der Rente ab 63 entgegenzuwirken,

4. die in diesem Antrag genannten Maßnahmen zur Stabilisierung des gesetzlichen Rentenniveaus umfassend umzusetzen, damit eine stärkere Anhebung des Rentenbeitragssatzes ab 2030 als Ultima Ratio nicht notwendig wird,

5. eine arbeitgeberfinanzierte Mindestbeitragsbemessungsgrundlage einzuführen, mit der vollzeitbeschäftigte Geringverdienende bei langjähriger Beschäftigung im Alter eine auskömmliche Rente erhalten. Die Einführung erfolgt unter Berücksichtigung der Betroffenheit durch die Corona-Pandemie,

6. die Grundrente schrittweise zu einer Garantierente weiterzuentwickeln, die den Menschen, die mindestens dreißig Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren, eine Rente oberhalb der Grundsicherung garantiert. Dabei sind bei der Grundrente in einem ersten Schritt die bürokratische und ineffiziente Vermögensprüfung abzuschaffen und Anrechnungszeiten als Versicherungszeiten zu berücksichtigen,

7. die Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner im Rentenbestand besser zu unterstützen, indem alle Personen, die heute eine Erwerbsminderungsrente beziehen  und von den Verlängerungen der Zurechnungszeiten in den vergangenen Jahren nicht oder nicht vollständig profitiert haben, über einen Zuschlag besser abgesichert werden, Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

8. zur Sicherstellung der ganzjährigen Liquidität der gesetzlichen Rentenversicherung die Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage von derzeit 0,2 auf 0,3 Monatsausgaben anzuheben sowie zu prüfen, ob die Zeitpunkte der unterjährigen Zahlungen des Bundes in diesem Sinne anzupassen sind.

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 –Drucksache 19/27213

(Zitat Ende)

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