Entlastung von Familien
Die GRÜNEN in Essen wollen Familien bei den Elternbeiträgen für die Monate Februar und März entlasten. 😊Hierzu haben sowohl die GRÜNEN und die CDU am 9.3.2021 eine gemeinsame Presseerklärung verfasst:
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Erstattung von Elternbeiträgen entlastet Familien im Corona-Lockdown
In einem Antrag für den Jugendhilfeausschuss am 9. März bitten die Ratsfraktionen von CDU und Grünen die Verwaltung darum, sich beim Land Nordrhein-Westfalen für eine Erstattung von Elternbeiträgen für die Kinderbetreuung für die Monate Februar und März einzusetzen. Sollte eine landesweit einheitliche Regelung nicht gelingen, wird um Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen einer gegebenenfalls anteiligen Übernahme von Elternbeiträgen seitens der Stadt Essen gebeten.👀
Hierzu erklärt Silas Haake, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Grünen:
„Gerade Familien setzt die Belastung der Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens zu. Neben der großen Herausforderung, Kindererziehung, Haushalt und den eigenen Job unter einen Hut zu bekommen, führt die Kurzarbeit in vielen Familien auch zu finanziellen Engpässen. Die Eltern erwarten deshalb jetzt eine Entscheidung zu den Elternbeiträgen für Kitas und Offene Ganztagsschule für die Monate Februar und März. Bei einer pandemiebedingten Verknappung des Betreuungsangebots weiterhin die vollen Elternbeiträge einzufordern, halten wir für unsolidarisch. Wenn keine landesweit einheitliche Regelung gefunden werden kann, sollte geprüft werden ob und in welchem Umfang die Stadt Essen trotz knapper Haushaltslage die Familien an dieser Stelle finanziell entlasten kann.“
Hierzu Jan Flügel, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion:
„Aktuell gibt es keine Regelung für eine Erstattung von Elternbeiträgen in den Monaten Februar und März. Daher bitten wir die Verwaltung sich dafür einzusetzen, dass wie bereits im Monat Januar mit dem Land Nordrhein-Westfalen eine (anteilige) Erstattung auch für die Monate Februar und März erreicht wird. Falls es zu keiner Einigung kommen sollte, möchten wir dargelegt bekommen, ob und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen eine (anteilige) Übernahme von Elternbeiträgen seitens der Stadt Essen erfolgen könnte. Die Coronapandemie stellt viele Familien in unserer Stadt vor große Herausforderungen. Daher brauchen wir auch für die Monate Februar und März eine für alle Seiten tragfähige Lösung.“
Der Antrag für den heutigen Jugendhilfeausschuss hat folgenden Wortlaut:
Entlastung der Familien im Corona-Lockdown
die Fraktionen von CDU und Grünen beantragen, der Jugendhilfeausschuss beschließt:
Die Verwaltung wird gebeten sich dafür einzusetzen, dass wie bereits im Monat Januar eine Einigung mit dem Land Nordrhein-Westfalen zur Erstattung von Elternbeiträgen (gffs. anteilig) auch für die Monate Februar und März erreicht wird. Sollte dies nicht gelingen, wird um Sachverhaltsdarstellung gebeten, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen eine (anteilige) Übernahme von Elternbeiträgen seitens der Stadt Essen erfolgen könnte.
Begründung:
Aktuell gibt es keine Regelung für eine Erstattung von Elternbeiträgen in den Monaten Februar und März. Daher möge sich die Verwaltung, gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag NRW, beim Land Nordrhein-Westfalen für eine tragfähige Lösung einsetzen. Auch wenn es sich bei einer (anteiligen) Erstattung von Elternbeiträgen um eine freiwillige Leistung handelt, die bei Stärkungspaktkommunen wie der Stadt Essen zu einer Beanstandung seitens der Kommunalaufsicht führen kann, wollen wir der finanziellen Belastung von Familien entgegenwirken. Darum soll geprüft werden, ob und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen die Stadt Essen Elternbeiträge für die Monate Februar und März erstatten könnte
(Zitat Ende)