Religion, Hilfe und Last zugleich – katholische Aufarbeitung der Missbrauchsfälle gehen nicht weit genug

Seit dem 18. März 2021 liegt nun der Bericht des Erzbistums Köln zu den Missbrauchsvorwürfen vor. Er nennt Namen und das war den Betroffenen wichtig, jedoch bleibt das Mitgefühl der Kirche und die Entschädigungssumme für erlittenes Leid hinter den Erwartungen der Betroffenen zurück. 😠 Trotz des aufklärungswillens leistet die katholische Kirche im Umgang mit den Betroffenen zu wenig und macht sich nicht zu einem Anwalt der Betroffenen, sondern verwaltete den Schaden. Das schadet dem Ansehen der Kirche und enttäuscht diejenigen, die trotz aller Schwierigkeiten Mitglied bleiben. 👀

WDR Bericht/Dokumentation

https://youtu.be/yMZIBU6-ABs

Katholisch zu sein heißt differenzieren zu können, wie die Amtskirche handelt und enttäuscht und wie der einzelne Gläubige, also die Basis über den persönlichen katholischen Glauben denkt und ihn erlebt. Es gab und gibt viele Bewegungen in den Kirchen und in den Religionen, die sich ernsthaft mit dem System Kirche/Religion und dem Thema Religionsoffenbarung auseinandersetzen und die immer wieder aufs Neue enttäuscht, nicht gehört oder sanktioniert werden. Der Reformwillen der katholischen Kirche ist nahezu gar nicht vorhanden.

Ist es der Austritt oder die Resignation das, was übrig bleibt? Religion ist eben mehr als ein Apparat mehr als die Zugehörigkeit zu einem Verein, einer politischen Gruppierung. Religiosität ist wie ein Betriebssystem, dass Programme ermöglicht eine tiefe Überzeugung und Grundhaltung. Die legt man nicht ab, weil es im System Fehler oder Unzulänglichkeiten gibt. Toleranz bedeutet, seine eigene Überzeugung zu haben, ohne sie absolut auf andere übertragen zu wollen. Aber nicht allein der religiöse Mensch hat ein Recht auf Weltanschauung, das gilt im gleichen Maß für Menschen, die nicht glauben (Atheisten). Es gilt aber auch hier wie überall, die Freiheit des/der einen findet da die Grenzen, wo die Freiheit der Vielen betroffen ist. Sekten und „geschlossene Gesellschaften“ wie beispielsweise Scientology müssen mit den Mitteln eines Rechtsstaates kritisch hinterfragt und notfalls verboten und bekämpft werden.



Zu diesen Themen gibt es von den GRÜNEN inhaltlich treffende Veröffentlichungen (Zitat Beginn):

Konsequenzen aus dem Missbrauchsskandal in der Katholischen Kirche!

Beschluss der Bundesarbeitsgemeinschaft Säkulare Grüne

Erfurt, 20.10.2018

Konsequenzen aus dem Missbrauchsskandal in der Katholischen Kirche!

Das Ausmaß des sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche über viele Jahrzehnte ist erschütternd. Es ist zu unzähligen Fällen sexualisierter Gewalt gekommen. In vielen dieser Fälle liegen schwere Straftaten vor. die das Eingreifen von Polizei und Staatsanwaltschaft erfordern. Außerdem gilt es, die Strukturen, die die Taten ermöglichten, sowie das Klima der sexualisierten Gewalt umfassend zivilgesellschaftlich aufzuklären und den Opfern unbürokratisch zu helfen.

Säkulare Grüne fordern: 

1. Wo der Verdacht auf mögliche (nicht-verjährte) Straftaten besteht, muss die Staatsanwaltschaft selbstverständlich und sofort eingeschaltet werden. Die Bearbeitung allein durch die kirchlichen Gremien und Stellen ist ein Schlag ins Gesicht der Opfer. Eine Paralleljustiz für Straftaten darf es nicht geben. Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass Bistumsarchive über Aktenbestände verfügen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit sogar Straftaten dokumentieren, die noch nicht verjährt sind. Bei ausreichender Beweislage müssen in all diesen Fällen Ermittlungen aufgenommen werden.

2. Das Strafrecht allein reicht aber für die Aufarbeitung nicht aus. Zur Aufdeckung der Strukturen, die den systematischen Missbrauch ermöglicht haben, ist durch den Staat eine unabhängige Kommission einzurichten. Dieser sind sämtliche Akten und Archive zugänglich zu machen, die sich im Besitz der Kirche befinden und zur Aufarbeitung der Vorwürfe von Bedeutung sind. Die Regierungen des Bundes und der Länder müssen sicherstellen, dass die Bischöfe, Ordensgemeinschaften und alle weiteren kirchlichen Stellen umfassend mit der Kommission kooperieren. Diese muss sich auch verjährten Fällen und anderen Gewalttaten, die nicht strafrechtlich aufgearbeitet werden können, annehmen.

3. Die Kommission muss bis 2020 eine Studie vorlegen, die die Rolle der Bistümer und ihrer Archive klärt. Schwierigkeiten bei der Materialsichtung müssen dokumentiert werden. Die unabhängige Kommission, gegebenenfalls auch die Ermittlungsbehörden, müssen dem Vorwurf nachgehen, dass Akten manipuliert und / oder vernichtet wurden, um auf diese Weise Personen im Dienst der Katholischen Kirche vor der Strafverfolgung zu schützen. Es ist ein Verzeichnis der Akten anzufertigen, die vernichtet oder manipuliert wurden. Hier steht der Verdacht der Strafvereitelung mit einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe im Raum.

4. Solange die Vorwürfe gegen die Katholische Kirche nicht umfassend aufgearbeitet sind, sollen die Vertreter*innen der Katholischen Kirche in Kommissionen zur Jugendhilfe ihre Mandate ruhen lassen.

5. Es soll ein unabhängig arbeitender Entschädigungsfonds eingerichtet werden, der aus kirchlichen Mitteln finanziert wird. Der Fonds hat sicherzustellen, dass die Opfer sexuellen Missbrauchs unabhängig von Verjährungsfristen durch eine einfache Plausibilitätsprüfung ihrer Ansprüche eine Entschädigung erhalten. Zu tragen sind die Heil- und Krankenbehandlungen (auch Psychotherapie bei psychischen Schäden), Rentenleistungen, Fürsorgeleistungen und bei Bedarf besondere Hilfen im Einzelfall. Das betrifft Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Pflege, zur Weiterführung des Haushalts sowie ergänzend zum Lebensunterhalt. Auch Rehabilitationsmaßnahmen wie beispielsweise Kuraufenthalte sollen vom Fonds übernommen werden.

6. Die Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch sind zu verlängern. Opfer leiden häufig ihr ganzes Leben unter den Taten und sind oft erst nach Jahrzehnten in der Lage auszusagen.

Quelle: Bündnis 90/Die GRÜNEN – Sekulare GRÜNE

https://saekulare-gruene.de/konsequenzen-aus-dem-missbrauchsskandal-in-der-katholischen-kirche/

 


Religion

Im Mittelpunkt unserer Religionspolitik steht die Förderung der persönlichen Freiheit

Deutschland ist mittlerweile ein religiös und weltanschaulich vielfältiges Land. Wir Grüne im Bundestag setzen uns dafür ein, dass diese Vielfalt in der Gesellschaft sichtbar ist und gesellschaftlichen Zusammenhalt stärkt.

Wir stehen für eine Gesellschaft, in der jede und jeder sicher und selbstbestimmt leben kann und die individuelle Freiheit sowie die persönliche Identität geschützt sind. Sie erfahren erst dort eine Grenze, wo die Freiheiten anderer eingeschränkt werden.

Wir setzen uns im Bundestag dafür ein, unsere Rechtsordnung durch Reformen pluralitätsfreundlicher zu machen und nicht-diskriminierend für all jene, die nicht Mitglied einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft sind. Und wir wollen „den“ Islam in unsere Rechtsordnung integrieren.

Vielfalt: Anwältin der Religions- und Weltanschauungsfreiheit

Wir Grüne im Bundestag unterstützen die bestehende Trennung von Religion und Staat. Sie ist eine grundlegende Voraussetzung für die positive Rolle von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften als wichtige Kräfte der Zivilgesellschaft. Dies gilt für die christlichen Kirchen und die Jüdischen Gemeinden ebenso wie für zahlreiche muslimische Moscheegemeinden, humanistische Verbände und viele andere mehr. Denn wie alle gesellschaftlichen Kräfte sind auch sie aufgefordert, sich an Diskussionen zu beteiligen. In vielen Fragen haben wir die Kirchen als wertvolle Bündnispartnerinnen erlebt. Dazu gehört insbesondere der Ökumenische Prozess für Frieden, Gerechtigkeit und die Bewahrung der Schöpfung. Dazu gehört auch das Eintreten gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und für internationale Gerechtigkeit.

Wir stehen dafür:

Der Staat muss den Rahmen gewährleisten, in dem sich Menschen selbstbestimmt in religiösen und weltanschaulichen Fragen orientieren, ihre Überzeugungen im Alltag ohne Diskriminierung leben und sich gegebenenfalls in einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft organisieren können.

Wir setzen uns für den interreligiösen Austausch von Religionen ein, da er zur Verständigung und zum positiven Umgang mit Vielfalt in unserer Gesellschaft beiträgt. Zugleich wenden wir uns gegen jeden Versuch, Religionsgemeinschaften zu diskriminieren oder sie aus dem Spektrum der religiösen Vielfalt unserer Gesellschaft herausdefinieren zu wollen.

So setzen wir uns mit Nachdruck dafür ein, dass sich jüdisches Leben in Deutschland sichtbar entfalten kann und sich Jüdinnen und Juden sicher fühlen. Jede Form des Antisemitismus betrachten wir als einen Angriff auf die Grundlagen unseres Zusammenlebens, der entschieden bekämpft werden muss.

Staat und Kirche: Erheblicher Reformbedarf

Wir Grüne im Bundestag treten dafür ein, dass der seit 1919 nicht umgesetzte Verfassungsauftrag zur Ablösung der Staatsleistungen an die großen christlichen Kirchen (Art. 138 Abs. 1 Weimarer Reichsverfassung und Art. 140 Grundgesetz) endlich umgesetzt wird. Deswegen haben wir gemeinsam mit den Bundestagsfraktionen von FDP und Linkspartei im Dialog mit den Kirchen einen Gesetzentwurf zur Ablösung der Staatsleistungen vorgelegt.

Erheblichen Reformbedarf sehen wir auch beim sogenannten kirchlichen Arbeitsrecht, dessen Regelungen angesichts der zunehmenden religiös-weltanschaulichen Vielfalt und einer Vielfalt an Lebensformen an ihre Grenzen stoßen. Notwendig sind insbesondere Änderungen hinsichtlich der Geltung grundlegender Arbeitnehmerrechte (Stichwort: Streikrecht) sowie bei den außerdienstlichen Lebensführungspflichten.

Wir streben an:

Mit einer Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (§ 9 Abs. 1 AGG) und der arbeitsrechtlichen EU-Antidiskriminierungsrichtlinie (Art. 4 Abs. 2) die Ausnahmen für die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften enger zu fassen und damit den individuellen Rechten deutlich mehr Geltung zu verschaffen.

Koalitionsfreiheit und Streikrecht als soziale Grundrechte für Arbeitnehmende durch Änderung des Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsgesetzes auch in Betrieben in kirchlicher Trägerschaft zu gewährleisten.

Islam: In unsere Rechtsordnung integrieren

Heute sind Muslimas und Muslime mit über 4,5 Millionen Menschen nach den Angehörigen der großen christlichen Konfessionen die drittgrößte religiöse Gruppe in Deutschland. Wir Grüne im Bundestag wenden uns entschieden gegen Ausgrenzungen und Diskriminierungen von Muslimas und Muslimen. Wir unterstützen das Anliegen vieler Muslimas und Muslime in Deutschland, mittelfristig anerkannte und gleichberechtigte Religionsgemeinschaft(en) im Sinne und nach den Regeln des Grundgesetzes bilden zu können. Nicht denkbar ist freilich ein institutionalisiertes Kooperationsverhältnis mit Verbänden, die strukturell von ausländischen Regierungen abhängig sind und von ihren gesteuert werden. Wir erwarten von allen Religionsgemeinschaften, die in Kooperation mit dem Staat treten wollen, dass sie die Religions- und Weltanschauungsfreiheit anderer umfassend anerkennen, dass sie die Gleichheit von Mann und Frau sowie die Rechte von Minderheiten ebenso achten wie demokratische Willensbildungsprozesse. Wir erwarten auch, dass sie die Meinungsfreiheit achten und alle Formen von Rassismus, Antisemitismus ebenso wie Homophobie nirgends dulden.

Wir unterstützen:

Die Förderung von Ausbildungsprogrammen für Imame und islamische Religionsbedienstete in Deutschland.

Die Einführung eines bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts überall dort, wo er rechtlich vorgesehen und entsprechender Bedarf vorhanden ist.

Die Berücksichtigung von Belangen muslimischer Religionsgemeinschaften bei der Seelsorge in öffentlichen Einrichtungen (Krankenhäusern, Gefängnissen, Bundeswehr) sowie bei öffentlichen Trauerfeiern und in den Räten öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten.

Quelle: GRÜNE Budestagsfrakion

https://www.gruene-bundestag.de/themen/religion

 

 

Lage der Religionsfreiheit weltweit

Religions- und Weltanschauungsfreiheit schützen

Angehörige fast jeder Religion und konfessionslose Personen werden in Teilen der Welt diskriminiert und verfolgt. ´

Es ist von höchster Bedeutung, sich national und international gegen jede Diskriminierung und Verfolgung von Gläubigen, Glaubensgemeinschaften, religiösen Minderheiten und Konfessionslosen einzusetzen.

Der glaubhafte Einsatz für die weltweite Religions- und Weltanschauungsfreiheit muss im eigenen Land beginnen. Wir fordern deshalb ein schlüssiges Konzept gegen gruppenbezogene Menschen- oder Minderheitenfeindlichkeit.

Wir begrüßen, dass die Bundesregierung durch den zweiten Bericht zur weltweiten Lage der Religionsfreiheit neue Erkenntnisse über die Situation der Religions- und Weltanschauungsfreiheit vorgelegt hat.

Alarmierende Ergebnisse

Die Ergebnisse sind jedoch alarmierend, da sie zunehmende Einschränkungen der Religions- und Weltanschauungsfreiheit belegen. So zeigt der Bericht, dass zahlreiche Staaten im Fall von Blasphemie oder religiöser Beleidigung Strafen wie Zwangsarbeit und Inhaftierung androhen. In einigen Staaten wird Blasphemie sogar mit der Todesstrafe sanktioniert.

In mehreren Staaten ist zudem die Konversion von einer Religion zur anderen oder der Abfall vom Glauben verboten. In 99 Staaten gibt es Gesetze, mit denen religiöse Gruppen, die Personen zum Glaubensübertritt anregen, bestraft werden, in 12 Staaten können Konversionen sogar mit dem Tod bestraft werden.

Hass und Hetze im Netz

Zusätzlich zu diesen schweren Menschenrechtsverbrechen zeichnet sich auch eine starke Zunahme von Hass und Hetze im Netz ab. Dies betrifft vor allem die Ausbreitung von Antisemitismus und Islamfeindlichkeit Dies wird auch in Deutschland durch steigende Übergriffe auf Synagogen und Moscheen sowie durch die zunehmende Hetze im Netz gegen Jüd*innen und Muslim*innen immer stärker sichtbar.

Grüner Antrag

Daran wird deutlich, dass auch die Lage im eigenen Land systematisch erfasst werden muss, um gezielt Gegenmaßnahmen entwickeln zu können.

Wir haben in unserem Antrag klar benannt, dass es neben einer Analyse über das Ausmaß der Verstöße gegen die Religions- und Weltanschauungsfreiheit im Inland auch eines umfassenden Konzepts bedarf, wie in Deutschland jede Form von gruppenbezogener Menschen- oder Minderheitenfeindlichkeit und somit auch Diskriminierungen und Straftaten mit religiöser bzw. religions- oder glaubensfeindlicher Motivation besser erfasst, geahndet und in Zukunft besser verhindert werden können.

Link zum Antrag: (26.9.2018)

https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/045/1904559.pdf

Menschenrechtsbildung verbessern

Es bedarf zudem gemeinsam mit den Ländern erarbeiteter Konzepte zur Verbesserung der Menschenrechtsbildung, um die Religions- und Weltanschauungsfreiheit gezielt zu vermitteln und damit jeglichen Formen von Extremismus und Menschenfeindlichkeit entgegenzuwirken.

Ein wirkungsvoller Einsatz für die Religions- und Weltanschauungsfreiheit in Deutschland würde zudem von einer intensiveren Zusammenarbeit des Beauftragten der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit mit dem Beauftragten für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus profitieren. Zentral ist zudem, dass der Forderungskatalog des interfraktionellen Antrags „Antisemitismus entschlossen bekämpfen“ endlich entschlossen umgesetzt wird.

Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis90/Die GRÜNEN

https://www.gruene-bundestag.de/themen/religion/religions-und-weltanschauungsfreiheit-schuetzen

(Zitat Ende) 

 

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