Ver.di Fachbereichskonferenz – Jobcenter können in ernste finanzielle Schwierigkeiten geraten

In seiner ersten Fachbereichskonferenz B Ruhr West hat ver.di heute Organwahlen durchgeführt. Kollegen, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen, wurden in die dafür vorgesehenen Gremien von ver.di gewählt. 

Neben den Wahlen wurden auch inhaltliche Anträge gestellt. Einer dieser inhaltlichen Anträge ist besonders bemerkenswert und beschreibt ein Problem, das eine große Tragweite entwickeln könnte.

Hinweisen zur Folge können die Jobcenter in eine finanzielle Schieflage geraten, die sowohl für die Leistungsempfänger als auch für die Beschäftigten besondere Härten bedeuten können. Bekannt wurde dieses Problem in einem Jobcenter des Ruhrgebietes, jedoch können auch andere Jobcenter beziehungsweise andere Einrichtungen, die auf diese Eingliederungsmittel nach dem SGB angewiesen sind, betroffen sein. 

Das kann sogar dazu führen, dass die Jobcenter ihrem gesetzlichen Auftrag nicht mehr nachkommen können.

Aufgrund dieser besonders problematischen Situation hat die Bezirksfachbereichskonferenz B Ruhr West am Samstag, dem 14. Mai 2022, Folgendes beschlossen:



Zitatbeginn:

1. Der Bezirksvorstand Ruhr West fordert die Verantwortlichen dazu auf, dafür Sorge zu tragen, dass die finanzielle Schieflage unverzüglich aufgearbeitet und beseitigt wird, um Schaden von Beschäftigten, Leistungsbezieher*innen und Träger in der Zusammenarbeit mit dem Jobcenter abzuwenden.

2. Mit der Aufzehrung der Eigenmittel seit Ende April 2022 kommt das Jobcenter seiner gesetzlichen Verpflichtung neben dem Fordern auch das Fördern von Langzeitarbeitslosen zu unterstützen, nicht mehr nach. Damit werden Beschäftigte in die Situation gebracht ggfs. rechtswidrig zu handeln. Die Bezirksfachbereichskonferenz fordert daher den umfänglichen Schutz der Beschäftigten vor Restriktionen, welcher Art auch immer.

3. Vor dem Hintergrund des gesetzlichen Auftrages unterstützt ver.di die Beschäftigten des Jobcenter im Rahmen von ggfs. zu initiierenden Remonstrationsverfahren.

4. Die finanzielle Situation des Jobcenters hat zwischenzeitlich zu einer Haushaltssperre mit dramatischen Folgen geführt. Freie Stellen oder zukünftige Vakanzen werden nicht wiederbesetzt und Stellenbesetzungsverfahren abgebrochen. Die Bezirksfachbereichskonferenz fordert die unverzügliche Besetzung aller freier Stellen jetzt und in der Zukunft auch vor dem Hintergrund drohender Überlastungssituationen.

5. Mit der jetzigen finanziellen Situation werden geplante AGH Maßnahmen nicht fortgeführt mit erheblichen Folgen für die bei den Trägern beschäftigten Kolleginnen und Kollegen. Die Bezirksfachbereichskonferenz erwartet die vollumfängliche Fortführung der Beschäftigungsverhältnisse zu unveränderlichen Konditionen.

6. Aktuell steht lediglich das Jobcenter Oberhausen vor einer finanziellen Katastrophe. Nicht auszuschließen ist, dass dies auch weitere Jobcenter und ggfs. auch Optionskommunen vor dem Hintergrund der gekürzten Eingliederungsmittel treffen wird. Daher fordert die Bezirksfachbereichskonferenz die ver.di-Landesebene (Fachbereich und Ebene) auf, vorsorglich die jetzige Situation des Jobcenter Oberhausen zum Anlass zu nehmen, mit den Verantwortlichen auf Landesebene (Regionaldirektion NRW und Landesregierung) sie Situation zu erörtern und Präventionsmaßnahmen im Fall einer Ausweitung des Problems zu erarbeiten.

Zitatende


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